Der Zolltarif legt für alle Waren die Zollsätze als Normalsatz oder als Präferenzzoll fest. In der Europäischen Gemeinschaft ist der sog. Gemeinsame Zolltarif (GZT) aufgebaut nach dem Produktionsprinzip gemäss dem weltweit harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS). Siehe auch Zoll.
Er legt für sämtliche Waren die Zollsätze fest. In Deutschland gilt der —> Gemeinsame Zolltarif (GZT) der EG. Auf der Grundlage des Zollbefunds sind sämtliche Merkmale der Ware und des Geschäfts bei der Ermittlung der Zollsätze zu berücksichtigen. Der Aufbau des Zolltarifs entspricht dem Aufbau des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. In der Zollanmeldung sind 12-stellige Code-Nummern anzugeben: Stellen 1 — 6: Zolltarif-nummern gem. HS. Stellen 7 — 8: Nummern der NIMEXE. Stelle 9: frei für nationale Außenhandelsstatistik. Stellen 10 — 11: Verschlüsselungen für besondere Fälle (z. B. Zollkontingente, Zollaussetzungen). Stelle 12: Verschlüsselung für Einfuhrumsatzsteuer und Besonderheiten gem. Einfuhrliste. Der GZT kennt den Wertzollsatz, den spezifischen Zollsatz, den Mischzollsatz und „keinen Zollsatz". S. Zollsätze. Für die qualifizierte Zollabwicklung kann auf die Internet-Datenbank „Tarife" zugegriffen werden: http://www.tarife-ezt.de Vgl. a. Elektronischer Zolltarif (EZT). Der Fachverlag für den Außenhandel, Carl H. Dieckmann, Hamburg, bietet alle Zolltarife (auf CD-ROM und zum tagesaktuellen Online-Abgleich). Sein EZT TIME ermöglicht einen ortsgebundenen Zugriff auf den EZT-Rechner der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft; tagesaktuell. http://www.dieckmann-verlag.de
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