Die Außenhandelsstatistik ist eine vom Gesetzgeber angeordnete und mit einer Auskunftspflicht verbundene Erhebung, die vom Statistischen Bundesamt zu grenzüberschreitenden Warenbewegungen erstellt wird. Seit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes (1993) und dem damit verbundenen Wegfall der zollamtlichen Warenkontrollen an den Binnengrenzen der EU-Staaten wird in der Außenhandelsstatistik erhebungstechnisch zwischen Extrahandelsstatistik (Daten der Zollverwaltung) und Intrahandelsstatistik (Firmenmeldungen) unterschieden.
Sie wird in Deutschland auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs sowie diverser EU-Verordnungen vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden erstellt. Es werden grundsätzlich alle körperlich in das und aus dem Wirtschaftsgebiet verbrachten Waren erhoben und nachgewiesen; somit auch unentgeltlich oder auf ausländische Rechnung abgewickelte Transaktionen. Die Ergebnisse der A. beruhen i. d. R. auf den direkten Angaben der Exporteure und Importeure. Diese Daten werden v. a. von den Zoll-Dienststellen unmittelbar an das Statistische Bundesamt wietergeleitet. Seit 1995 werden auch Zuschätzungen für die Ausfuhr- und Einfuhrwerte, die unterhalb der allgemeinen Befreiungsgrenze bzw. der Anmeldeschwellen liegen, in der A. mit ausgewiesen. Die A. setzt sich aus den Statistiken des - Extrahandels und des Intrahandels zusammen. Deren Daten werden nach Ursprungs-, Einkaufs-, Versendungs- und Ziel- bzw. Bestimmungsland gegliedert. Dabei werden auch die Arten der Exporte und Importe (wie Freiverkehr, Veredlungsverkehr, Lagerverkehr u. a.) nachgewiesen. Zudem wird nach Generalhandel und Spezialhandel differenziert. S. a. Außenhandelsbilanz.
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