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Außenhandelsrisiken

Außenhandelsrisiken entstehen bei international tätigen Unternehmen auf Grund der (erhöhten) Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Instabilitäten, Krisen, Turbulenzen (Diskontinuitätenmanagement) usw. im internationalen Geschäft.
In der Regel sind Risiken als mögliche (unerwünschte) Abweichungen von Zielvorstellungen zu begreifen. Einige Risiken (z.B. Währungsrisiken) können durchaus im positiven Sinne ausgenutzt werden und die Gewinnchance erhöhen. Insofern ist Risiko zunächst grundsätzlich neutral.

In Anlehnung an die Systematisierung der Versicherungsgesellschaften (Exportkreditversicherung) kann unterschieden werden in (vgl. Schroth, 2001, S. 384 und S. 433L):

- politische Risiken (Länderrisiken), welche die mit der Außenhandelstätigkeit verbundene Gefahr umfassen, dass Kapital- oder Kapitaldienstleistungen von ausländischen Schuldnern aus politischen und/oder wirtschaftlichen Gründen des jeweiligen Staates nicht geleistet werden können, obwohl der Schuldner selbst zahlungsfähig wäre

- ökonomische Risiken, die auf unternehmerischen Fehleinschätzungen beruhen oder ihre Ursache in den kommerziellen Verhältnissen der ausländischen Geschäftspartner eines konkreten außenwirtschaftlichen Geschäfts haben.

Bei näherer Betrachtung der ökonomischen Risiken lassen sich folgende Risikoarten differenzieren (vgl. Jahrmann, 1998, S. 272ff.; Meffer/Bolz, 1998, S. 68ff.):

1. Marktrisiko (Geschäftsrisiko): Marktrisiko ist eine Grundrisikoart jeglicher unternehmerischer Tätigkeit und resultiert beispielsweise aus einer falschen Einschätzung der Auslandsmärkte. Es lässt sich durch Marktforschung im Vorfeld der Marktauswahl reduzieren.

2. Preisrisiko: Dieses Risiko bezieht sich auf die Gefahr von Preisveränderungen. Diese sind insbesondere dann relevant, wenn sich die Transaktion über einen längeren Zeitraum erstreckt und es während der Leistungserstellung zu Preisveränderungen bei Rohstoffen, Löhnen usw. kommt. Als Absicherungsmöglichkeiten kommen z.B. Preisgleitklauseln und Sicherungsgeschäfte (Preissicherung) an Warenbörsen in Frage (Außenhandelsfinanzierung).

3. Kreditrisiko: Dieses Risiko bezieht sich auf die Zahlungsunwilligkeit, Zahlungsunfähigkeit oder den Zahlungsverzug eines Vertragspartners (Zahlungsrisiken). Diesem Risiko kommt im Außenhandel - bereits auf Grund unterschiedlicher Rechtssysteme - eine besondere Bedeutung zu. Zur Risikoabsicherung bestehen u.a. die Möglichkeiten der Vorauszahlung/Anzahlung (Zahlungsbedingungen), der Kreditsicherheiten (Wechselkredit), der Exportkreditversicherung und des Forderungsverkaufs (Factoring).

4. Lieferungs- und Annahmerisiko: Lieferungsrisiko aus der Sicht des Abnehmers bedeutet, dass ein Exporteur eine vorgegebene und vereinbarte Lieferfrist, Lieferqualität und/oder Liefermenge nicht einhält (Lieferungspolitik). Annahmerisiko bedeutet, dass ein Importeur Ware nicht annimmt bzw. sie zwar annimmt, aber zugleich möglicherweise unberechtigte Mängel anmeldet. Als Risikoabsicherungsmöglichkeiten kommen im Vorfeld der geschäftlichen Beziehungen Auskünfte von gewerblichen Quellen, Konsulaten, Handelskammern oder Banken in Frage. Finanzwirtschaftliche Absicherungen betreffen insbesondere die Kaufvertragsgestaltung in Bezug auf Gewährleistungsgarantien einer Bank (Garantie) und Dokumentenakkreditive.

5. Transportrisiko: Das Transportrisiko umfasst die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Ware auf dem Transport ins Ausland. Auf Grund der größeren Entfernung hat dieses auch im Binnenhandel relevante Risiko eine verstärkte Bedeutung im Außenhandel. Absicherungsmöglichkeiten bestehen insbesondere durch den Ab-schluss einer Transportversicherung oder durch die Gestaltung der Lieferbedingungen (INCOTERMS).

6. Kursrisiko: Es bezieht sich auf mögliche Veränderungen von Austauschrelationen zwischen verschiedenen Währungen im Zeitraum zwischen Veriragsabschluss und Zahlungseingang, insbesondere zwischen der fakturierten Währung gemäß Kaufvertrag und der Landeswährung. Das Kursrisiko beinhaltet gleichwohl neben der Verlustgefahr auch eine Chance auf Kursgewinne. Zur Absicherung von Wechselkursrisiken steht eine Vielzahl von Instrumenten zur Verfügung (Kurssicherung).

7. Standortrisiko: Durch eine falsche Standortwahl besteht das Risiko von zu hohen Kosten (z.B. Lohn- und Transportkosten, Steuern usw.) bzw. zu geringer Export- und Importfähigkeit im Vergleich zur Konkurrenz.

Neben den genannten politischen und ökonomischen Risiken existieren im Außenhandel weitere Risikoarten. Hierzu zählen vor allem Risiken, die in den sozio-kulturellen Rahmenbedingungen eines fremden Landes, der Sprache, Mentalität, Kultur, den Sitten und Gebräuchen (Managementforschung, kulturvergleichende) begründet sind. Hervorzuheben sind zudem administrative Probleme (Verfahren und Verfahrensvorschriften), rechtliche Probleme (Produkthaftung) sowie geschäftliche Gepflogenheiten.

Siehe auch Länderrisiken

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