[s.a. Außenhandelsrisiken; Länderrisiken] Im Außenhandel nehmen die Zahlungsrisiken, als eine Teilmenge der Außenhandelsrisiken und der Länderrisiken, eine besondere Rolle ein. Sie beziehen sich in erster Linie auf das außereuropäische Ausland, während Zahlungsrisiken im EU- und EFTA-Bereich weitgehend den allgemeinen Zahlungsrisiken im Inland entsprechen. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass eine staatliche Exportkreditversicherung (HERMES) nicht für EU-Länder zu erhalten ist. Als Zahlungsrisiken sind u.a. hervorzuheben (vgl. Altmann, 1993, S. 727):
- das Kreditrisiko, worunter man den Ausfall oder den verspäteten Eingang der Zahlung versteht (Bonitätsrisiko oder Zahlungsrisiko i.e.S.)
- das Konvertierungs- und Transferrisiko (KT-Risiko)
- das Zahlungsverbot- und Moratoriumsrisiko (ZM-Risiko) sowie
- die Risiken aus dokumentärer Zahlung (Dokumentenakkreditive).
Problematisch sind die Zahlungsrisiken insofern, als dass der Zugriff auf ausländische Schuldner auf Grund unterschiedlicher rechtlicher Vorschriften im Drittland nur schwierig möglich ist. Insofern haben bei den Zahlungsrisiken die das Risiko begrenzenden Maßnahmen eine hohe Bedeutung (Zahlungssicherung).
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