Bei der Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs kann die Gefahr auftreten, dass durch gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen eines Staates Zahlungen vorübergehend – teilweise oder gänzlich – eingestellt werden. Dann kann es zu Teilzahlungen (nach staatlich verordneten Prioritäten) oder zu Zahlungsverzögerungen (wenn z. B. nur so viele Zahlungen an ein Land geleistet werden dürfen wie von diesem Zahlungen eingehen) kommen. Es unterscheidet sich vom Risiko des generellen Zahlungsverbots.
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