1. Syn. für Vorrang (lat. Prior = vorderer, vorderster, eher, früher, erster, zuerst). 2. Prioritäten zu setzen ist Voraussetzung für erfolgreiches Zeitmanagement. Es ist darüber zu entscheiden, welche Aufgaben erstrangig, zweitrangig etc. und welche nachrangig zu behandeln sind. Aufgaben mit höchster Priorität müssen zuerst erledigt werden. Durch Prioritätensetzung werden Arbeitsabläufe aktiv gesteuert, Konzentration und Energien auf die jeweils wesentlichen Dinge gelenkt sowie Konflikte und unnötiger Stress vermieden. Oft erbringen bereits 20% der strategisch richtig eingesetzten Zeit und Mittel 80% der Ergebnisse (Pareto-Zeitprinzip, vgl. Abb.). "Lebenswichtige wenige" Probleme sind vor den "nebensächlich vielen" Problemen in Angriff zu nehmen (Alan Lakein). Prioritäten werden zweckmässigerweise nach der -ABC-Analyse festgelegt: · A für die wichtigsten Aufgaben (nicht delegierbar), · B für durchschnittlich wichtige Aufgaben (delegierbar), · C für Kleinkram, Routineaufgaben, Papierkram. Werden Prioritäten nach den Kriterien hoher/niedriger Dringlichkeit und Wichtigkeit gesetzt, lassen sich vier Möglichkeiten der Bewertung und anschliessenden Erledigung von Aufgaben unterscheiden (Eisenhower-Prinzip, vgl. Abb.): (1) Dringliche/wichtige Aufgaben muss man sofort und selbst in Angriff nehmen (A-Aufgaben). (2) Wichtige/weniger dringliche Aufgaben können geplant, d. h. terminiert bzw kontrolliert delegiert werden (B-Aufgaben). (3) Wenig wichtige/dringliche Aufgaben sollten delegiert oder nachrangig erledigt werden (C-Aufgaben). Weniger wichtige/weniger dringliche Aufgaben sollten vernachlässigt werden (Papierkorb oder Ablage). Literatur: Lakein, A., Lakeins Zeitsystem, Hamburg 1974. Seiwert, L. J., Mehr Zeit für das Wesentliche, 12. Aufl., Landsberg a. Lech 1991.
Die Priorität gibt den Vorrang bei einem zeitlichen Vorgehen an. So bestimmen beispielsweise in der Ablaufplanung Prioritätsregeln, in welcher Reihenfolge die vor einer Maschine wartenden Aufträge in den Plan aufgenommen werden sollen.
(Firma). Bei der Vergabe der Firma gilt der Grundsatz der Priorität: Wer zuerst ins Handelsregister eingetragen ist, darf die Firma benutzen, selbst wenn die Firma z.B. aus dem Eigennamen desjenigen besteht, der als Zweiter die Firma eintragen lassen will (§ 30 HGB, österreichisches).
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