Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Kreditrisiko

Risiko, das dem Kreditgeber durch Kreditvergabe oder dem Kreditnehmer im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme entsteht.
(1) Risiken des Kreditgebers:
Der Ursache entsprechend, erfährt das Risiko des Kreditgebers die folgende Auffächerung:
(a) Originäre Risiken sind kundendeterminiert:

Abb. 11 Risiken des Kreditgebers

? Bonitätsrisiko (aktives Risiko): Risiko, daß durch Insolvenz des Kapitalnehmers der in Anspruch genommene Kredit einschließlich Zinsen, Gebühren, Provisionen nicht oder nur teilweise zurückgezahlt wird.
? Liquiditätsrisiko (passives Risiko): Tilgungszahlungen und/oder Zahlungen der vereinbarten Zinsen, Provisionen, Gebühren erfolgen nicht zu den vereinbarten Zeitpunkten.
? Länderrisiko: Gefahr, daß das Domizilland des Kreditnehmers (u. U. nur zeitweise) aus wirtschaftlichen und/oder politischen Gründen Zahlungsleistungen des Kreditnehmers verhindert. Länder- und Bonitätsrisiko sind dann miteinander identisch, wenn Kredite an einen Staat oder ein Staatsunternehmen herausgelegt sind oder aber staatlich verbürgt sind.
? Sicherungsrisiko: Gefahr des Untergangs oder Wertverlusts von Kreditsicherheiten.
(b) Derivative Risiken resultieren aus der Refinanzierung:
? Zinsänderungsrisiko: Gefahr der Zinsspannenveränderung (allgemeines Zinsniveau steigt über den im Kreditvertrag vereinbarten Zins).
? Inflationsrisiko: Gefahr der Geldwertverschlechterung.
? Währungsrisiko: Gefahr der Devisenkursänderung im Falle von Kreditvergaben in Währungseinheiten, die nicht in gleicher Währung refinanziert sind.
? Konsortialrisiko: wird dann schlagend, wenn ein Konsortialmitglied oder mehrere Mitglieder eines Kreditkonsortiums nicht in der Lage ist bzw. sind, Folgen aus schlagend gewordenen Risiken (wie oben beschrieben) ihrer Quote entsprechend zu übernehmen.
Der Kreditgeber kann versuchen, das Kreditrisiko durch Einsatz risikopolitischer Maßnahmen zu minimieren. Diese werden eingesetzt im Rahmen der Risikovorbeugung durch Kreditwürdigkeitsprüfung, Prüfung der Kreditsicherheiten und Kreditkontrolle;
? Risikoübertragung durch Risikoabwälzung (z. B. Rückbürgschaft, Zinsanpassungsklausel, Zinsgleitklausel), Risikokalkulation und Risikoversicherung (Kreditversicherung).
? Risikoteilung: z. B. durch Metageschäfte, Konsortien (Bankenkonsortium), Kautionsgemeinschaften.
? Risikostreuung: Verteilung des Risikos in sachlicher, örtlicher, zeitlicher und persönlicher Hinsicht.
? Risikokompensation: Maßnahmen, die im Falle eines Risikoeintritts zu einer Neutralisation des Verlusts führen (z. B. durch Gegengeschäfte).
? Reservenbildung: Bildung von offenen und stillen Rücklagen und Sammelwertberichtigungen.
(2) Risiken des Kreditnehmers
Die Risiken des Kreditnehmers lassen sich folgenden Ursachen zuordnen:
? Liquiditätsrisiko: Gefahr, daß bei sich verschlechternder Ertragslage die Zins- und Tilgungsverpflichtungen den Kreditnehmer so stark belasten, daß seine Zahlungsfähigkeit gefährdet wird oder, daß bei nicht fristenkongruenter Finanzierung die notwendige Anschlußfinanzierung mißlingt.
? Zinsänderungsrisiko: Gefahr der Zinssatzsteigerungen mit negativen Auswirkungen auf die Liquidität der Unternehmen. Sie tritt nur ein, wenn über die Gesamtlaufzeit des Kredits kein Festzins vereinbart wurde.
? Währungsrisiko: Gefahr der Devisenkursänderung im Falle der Kreditaufnahme in ausländischen Währungseinheiten. Sie tritt ein, wenn die inländische (ausländische) Währung zur ausländischen (inländischen) Währung eine Abwertung (Aufwertung) erfährt.
? Deflationsrisiko: Gefahr der Geldwertsteigerung.
Die Risikopolitik des Kreditnehmers besteht in der

Auch: Adressenausfall-(-bonitäts)risiko. Gesamtheit der für eine Kredit vergebende Bank mit einem Kredit verbundenen Risiken aller Art. Gegenstand der Kreditrisikopolitik. Bedeutsamstes und für eine Bank typischstes Risiko in ihrem gesamten Geschäft. Es liegt in der Natur des Kreditgeschäfts, dass der Kreditgeber immer ein Kreditrisiko trägt, nämlich das Risiko, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen, die aufgenommenen liquiden Mittel zurückzuzahlen und/oder die erforderliche Gegenleistung (d.h. Zinszahlungen) bei Fälligkeit des Geschäfts zu erbringen, nicht nachkommt. Zur Risikominderung stehen dem Kreditgeber mehrere Instrumente zur Verfügung. Setzt sich aus verschiedenen Einzelrisiken zusammen.

Vorhergehender Fachbegriff: Kreditrestriktionspolitik | Nächster Fachbegriff: Kreditrisikoäquivalent



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : landwirtschaftliche Institutionen | Same Day Fund | Körpersprache (Kinesik)

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon