Für die Zurverfügungstellung von Geldmitteln oder Kapital erhält der Gläubiger vom Schuldner in der Regel ein Entgelt, den Zins. Der vereinbarte Zinssatz kann dabei sowohl ein variabler Zinssatz sein als auch ein fester. Ein Festzins kann zum Beispiel für ein Hypothekendarlehen vereinbart werden, es werden Wertpapiere mit festem Zinssatz emittiert (festverzinsliche Wertpapiere) usw.
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