Versicherung gegen das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Forderungsausfalls (Zinsen und oder Tilgungsbeträge), der einem Kreditgeber aus der Krediteinräumung entstehen kann. Die Ausgestaltung des Vertrages ist den Gegebenheiten des einzelnen Kreditgeschäfts angepaßt und bietet Schutz vor Forderungsausfällen und Vermögensschäden, stellt Bürgschaften und Garantien.
dient der Ausschaltung des Kreditrisikos. Man unterscheidet folgende Art: Waren-, Teilzahlungs-, Ausführkreditversicherung, Bürgschaften und Vertrauensschadensversicherung. Der Schaden tritt bei Illiquidität des Schuldners ein und ist in Höhe der Forderung abzüglich eines bestimmten Selbstbehalts gedeckt. Vor Übernahme des Kreditrisikos erfolgt durch den Versicherungsgeber eine Prüfung der Bonität des Schuldners.
Zweig der Versicherungswirtschaft, der sich mit der Sicherung gegen den Ausfall von Krediten, insbesondere von Warenkrediten, befaßt (auch als Delkredereversicherung bezeichnet). Sie wird vorzugsweise von darauf spezialisierten Versicherungsgesellschaften betrieben. Bei der Warenkreditversicherung geht es um den Ersatz der aus Warenlieferungen im weitesten Sinne resultierenden Forderungen des Versicherungsnehmers (Lieferanten), falls der Schuldner insolvent wird. Handelt es sich um Lieferungen an Kunden im Ausland, spricht man von Ausfuhr oder Exportkreditversicherung. Zu dem auch im Inlandsgeschäft vorhandenen wirtschaftlichen Insolvenzrisiko treten hier besondere politische Risiken. Zu ihrer Deckung werden staatliche Ausfuhrgarantien oder bürgschaften gewährt, deren Bearbeitung der Hermes KreditversicherungsAG und der Deutschen Revisions und TreuhandAG als Mandataren des Bundes obliegt. Die Versicherung von Bankkrediten ist verhältnismäßig selten und kommt am ehesten als Teilzahlungskreditversicherung vor, die sich auf Teilzahlungsverkäufe von Lieferanten und auf Teilzahlungskredite von Kreditinstituten (Teilzahlungskreditinstitute) bezieht (zu unterscheiden von der sog. Restschuldversicherung, bei der im Falle des Todes, möglicherweise auch der Erwerbsunfähigkeit des Schuldners, zu dessen Gunsten die noch offene Restschuld vom Versicherer bezahlt wird). Weitere Sparten der Kreditversicherung sind die Kautionsversicherung und die Vertrauensschadensversicherung.
1. Gegenstand ist allgemein die Übernahme eines Kredit- bzw. Kreditnehmerrisikos, das ein Kreditgeber trägt, durch einen Versicherer. Über die üblichen Instrumente der Kreditbesicherung hinaus ist aus Sicht der Bank eine Risikoabwälzung auch durch den Abschluss von Kreditversicherungen möglich, indem der Kreditnehmer seine Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft an die Kredit vergebende Bank abtritt. Eine solche Versicherung von Forderungen durch den Kreditnehmer kann zum einen von diesem selbst ausgehen, da er selbst aus risikopolitischen Erwägungen an einer Reduzierung der mit seinen Forderungen an Dritte verbundenen Risiken im Wege einer Risikoabwälzung interessiert ist. Zum anderen kann eine solche Kreditversicherung auch seitens der Bank induziert sein, wenn diese die Kreditvergabe von der Sicherung ihres Kredites an den Kreditnehmer durch Abschluss einer Kreditversicherung und der daraus resultierenden Abwälzung des Risikos auf eine Versicherungsgesellschaft abhängig macht.
2. Bei Kreditversicherungen als Institutionen handelt es sich i. w. S. um Spezialinstitute des Garantiegeschäfts. Jedoch werden sie nicht von Schuldnern, sondern von Gläubigern in Anspruch genommen. Sie haben sich auf die Übernahme von Bürgschaften und Garantien - hierbei handelt es sich um Bankgeschäfte gem. § 1 Abs. 1 KWG - spezialisiert, gelten aber nicht als Kreditinstitute i.S.d. KWG (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 KWG). Betrieben werden diese Geschäfte vor allem durch die Hermes Kreditversicherung AG, die als Mandatar des Bundes Ausfuhrkreditversicherungen nach bestimmten Grundsätzen (Bürgschaften und Garantien für Insolvenz-, Konkurs-, Transfer-, Moratoriums-, politisches Risiko, bei bestimmten Selbstbehalten der Exporteure) anbietet. Das Leistungsprogramm der privaten Kreditversicherungsunternehmen beinhaltet verschiedene Warenkreditversicherungen in Form von Pauschaldeckungen insb. für kleine und mittlere Unternehmen mit breit gestreutem Abnehmerkreis (Versicherung des Bestands an Debitoren vor Insolvenzrisiken), Teilzahlungskredit-, Dispositionskredit- (Sparkassen und Kreditgenossenschaften als Versicherungsnehmer), Scheckkarten-, Leasingkredit- (Leasinggesellschaften als Versicherungsnehmer), ferner - ohne grössere Bedeutung - Vertrauensschadenversicherung. Ferner Restschuldversicherung vor allem im Bereich des Konsumentenkredits zur Abdeckung des Schuldentilgungsrisikos im Todesfall des Kreditnehmers.
3. Kreditversicherung i. e. S. als Delkredereversicherung. Form der Kreditversicherung, die vor allem im Nichtban-kenbereich im Warenhandelsgeschäft zur Risikoabwälzung bei Lieferantenkrediten auf den Kreditversicherer dient.
Hierdurch werden Forderungsausfälle versichert. Zu unterscheiden sind: • Warenkreditversicherung: Schutz vor insolvenzbedingten Forderungsausfällen aus Warenlieferungen und erbrachten Dienstleistungen. • Vertrauensschadenversicherung: Schutz gegen Veruntreuungen durch Mitarbeiter einschl. der Eigenschadenversicherung der Sparkassen und Gemeinden. • Ausfuhrkreditversicherung: Schutz für Exporteure gegen Forderungsausfälle aufgrund der Zahlungsunfähigkeit ausländischer Kunden (AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH). • Investitionsgüterkreditversicherung: Absicherung gegen Forderungsausfälle bei Investitionsgüterverkäufen . • Konsumentenkreditversicherung: Schutz für Kreditinstitute gegen Risiken aus der Vergabe von Scheckkarten sowie aus Raten- und Dispositionskrediten. • Kautionsversicherung: Der Versicherer garantiert dem Gläubiger seines Versicherungsnehmers die Erfüllung einer Verpflichtung des Versicherungsnehmers (Bürgschaft). • Computermiss brauch verSicherung: Schutz vor vorsätzlicher rechtswidriger Bereicherung an Vermögensgegenständen des Versicherungsnehmers und Ersatz von Schäden des Versicherungsnehmers durch Manipulation an der EDV, soweit nicht bereits durch die Elektronik-Versicherung gedeckt. Literatur: Beuter, H., Kreditversicherung, in: Farny, D., u.a. (Hrsg.), Handwörterbuch der Versicherung, Karlsruhe 1988, S. 409 ff.
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