bietet Versicherungsschutz gegen die im Ausland liegenden Risiken von Ausfuhrgeschäften. Abgedeckt werden Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen das Risiko des Zahlungsfalls aufgrund der Zahlungsunfähigkeit (aufgrund von Konkurs, gerichtlichem oder außergerichtlichem Vergleichsverfahren, fruchtloser Zwangsvollstreckung und in Ausnahmefällen die durch sonstige Umstände nachgewiesenen Uneinbringung einer Forderung aus wirtschaftlichen Gründen) ausländischer Abnehmer. Politische Risiken sind nicht versicherbar.
Siehe auch: Exportkreditversicherung
Kreditversicherung
Exportkreditversicherung, Exportförderung, staatliche
Versicherung gegen Verluste im Falle von Verkäufen auf Kredit im Ausfuhrgeschäft. Private Versicherungsgesellschaften begrenzen die Deckung i. Allg. auf das Delkredererisiko; sie übernehmen damit keine politischen Risiken. Zur staatlichen A. s. Aufuhrgewährleistungen des Bundes.
Diese versichert das wirtschaftliche Risiko eines Lieferanten mit ausländischen Kunden. Eine Ausfuhrkreditversicherung kommt für Schäden des Exporteurs auf, die durch Ausfall von Forderungen aus Leistungen im Ausland erwachsen. Ausgeschlossen sind dabei regelmässig politische Risiken und Risiken des internationalen Zahlungsverkehrs.
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