Kautionsversicherung: Die Versicherer stellen für Unternehmen bestimmte Formen von Bürgschaften und Garantien gegenüber Behörden und privaten Auftraggebern im In- und Ausland (z. B.: Gewährleistungsgarantie bei großen Bauvorhaben).
Sparte der Kreditversicherung, bei der die Kreditversicherungsgesellschaft im Auftrag ihrer Kunden von deren inländischen und ausländischen Gläubigern Bürgschaften, Garantien u.a. Gewährleistungen zur Sicherstellung ihrer gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen übernimmt.
Im Rahmen der Kautionsversicherung übernehmen Kreditversicherungsgesellschaften (Garanten) Avale (Bürgschaften, Garantien, Bonds) im Auftrag ihrer Kunden zugunsten von Dritten. Ebenso wie die Banken bei Bankgarantien behalten sich die Kreditversicherungsgesellschaften in der Regel das Rückgriffsrecht auf ihren Kunden (Auftraggeber) für den Fall vor, dass der avalbegünstigte Dritte das Aval tatsächlich in Anspruch nimmt. Die Kautionsversicherung der Kreditversicherungsgesellschaften ist somit keine Versicherung im herkömmlichen Sinne.
Hierbei handelt es sich um eine Kreditversicherung. Die Versicherung übernimmt im Auftrag des Versicherten die Bürgschaft für die Absicherung vertraglicher Verpflichtungen des Versicherten gegenüber seinen Gläubigern. Das bedeutet, dass im Falle der Nichteinlösung der Verpflichtungen des Versicherten die Versicherung den verbürgten Betrag an den Gläubiger auszahlt.
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