Diese Versicherungsart versichert Schäden am Vermögen des Versicherungsnehmers, die durch Verfehlungen einer Vertrauensperson entstehen. Meist entstehen solche Schäden durch vorsätzliche Handlungen. Das können sein: fahrlässige Handlungen, Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren anvertrauter Werte, Einwirkung von Feuer, durch das der Vertrauensperson anvertraute Gelder oder Wertpapiere auf dem \'nansportweg vernichtet worden sind. Damit die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer eine Entschädigung leistet, muss der Name der Vertrauensperson feststehen, die den Schaden verursacht hat. Verschiedene Zusatzbedingungen begrenzen die Entschädigungsleistung auf einen Höchstbetrag.
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