Gesamtheit aller Überlegungen, Absichten und Maßnahmen, deren Ziel es ist, finanzielle Risiken als Folge der Unsicherheit der Erwartungen zu vermindern, abzuwälzen oder in die Finanzdisposition einzubeziehen. Dies vollzieht sich in Form vorbeugender und abwälzende Maßnahmen.
(1) Vorbeugende Maßnahmen können sein:
? Verbesserung des finanzwirtschaftlichen Informationssystems mit dem Ziel der Offenlegung möglichst aller potentiellen Risiken;
? Vermeidung von Inkongruenzen;
? Aufschiebung nicht so dringlicher Entscheidungen, bis der notwendige Informationsstand gegeben ist;
? Aufstellen von Alternativplänen und Planvariationen für den Fall, daß die tatsächliche Entwicklung (z. B. Wirtschaftslage, Preise) vom vorhergesagten Verlauf wesentlich abweicht;
? Pflege der Beziehungen zu den Kapitalgebern ( Financial public relations);
? Aufbau und Halten flexibler finanzwirtschaftlicher Alternativen wählen (ausreichende Reserven; liquide Mittel, offene Kreditlinien, potentielle Kreditreserven).
? Bei der Prognose von Ein- und Auszahlungen ist mit Streubereichen (Minima-, Maximawerten) zu arbeiten. Durch Angabe der Wahrscheinlichkeitsverteilung innerhalb des Streubereichs eröffnet sich eher die Möglichkeit, auch für eventuell auftretenden ?Spitzenbedarf? Vorsorge zu treffen. Die Zeitintervalle bei der Finanzplanung sind nicht zu lang anzusetzen.
(2) Risikoabwälzung kann auf Kunden, Lieferanten, Versicherungen, Banken, Factor- und Forfaitierinstitute ( Factoring, Forfaitierung) gerichtet sein ( Kreditrisiko).
Entspr. dem Risikomanagement oder gilt als Teil desselben. Gesamtheit aller Massnahmen einer Bank, die darauf ausgerichtet sind, etwaige Gefahren einer Erfolgsminderung zu identifizieren, den Eintritt von Risiken zu verhindern oder die Auswirkungen evidenter Risiken abzuschwächen. Auf Grund der besonderen branchen-spezif. Risiken müssen Banken eine ausgeprägte Sicher-heits- bzw. Risikopolitik betreiben. Demnach lässt sich das risikopolitische Instrumentarium nach ursachen-und wirkungsbezogenen Massnahmen unterscheiden: Während erstere auf eine Erhöhung der Risikotransparenz und eine Minderung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken abzielen, dienen Letztere der Risikoverringerung und der Verlustvorsorge.
Aufgabe der Risikopolitik ist es, Entscheidungen über Maßnahmen und Instrumente zu treffen, mit denen Risiken vermieden, gestaltet oder gegebenenfalls auch hingenommen werden. Im Außenhandel kann z. B. das Kursrisiko vermieden werden, wenn keine Fremdwährungsgeschäfte abgeschlossen werden. Risiken können durch Umverteilung (z. B. Ausfuhrkreditversicherung, Devisentermingeschäfte), Verminderung (z. B. Verteilung des Absatzes auf mehrere Auslandsmärkte) oder Kompensation (z. B. Hedging) gestaltet werden. Sie können auch einfach übernommen werden, z. B. wenn keine Absicherung von Fremdwährungsgeschäften erfolgt.
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