Beziehungen zwischen der Unternehmung und ihren Kapitalgebern, wie Gesellschaftern, Aktionären (Aktionärspflege), Kreditgebern (z. B. Banken, Versicherungen), Staat (z. B. Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen), Finanzanalytikern, Presse (insbes. Wirtschaftsjournalisten). Sie sollen so ausgestaltet sein, daß der bezeichnete Kreis einen möglichst positiven Eindruck von der Unternehmung hat. Hierdurch werden getätigte Kapitalanlage bzw. Kredithingabe bestätigt und künftige Entscheidungen von Investoren im Sinne der Unternehmung erleichtert. Die Politik der Financial Public Relations umfaßt also sämtliche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Unternehmung aus der Sicht des (potentiellen) Investors als grundsolide erscheinen zu lassen. Somit reduzieren sich alle Maßnahmen auf die Lösung eines Informations- bzw. Motivationsproblems. Möglichkeiten hierzu bieten: Aktionärsbriefe, Geschäftsberichte, Anzeigen und Artikel in Presseorganen, Pressekonferenzen, gezielte Informationen an bestimmte Personenkreise.
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