(flüssige Mittel) Kassenbestände (Bargeld), Bank- und Postscheckguthaben sowie bei Bedarf sofort liquidierbare Vermögensbestände (Schecks, rediskontfähige Wechsel, Wertpapiere) der Unternehmung.
Unter liquiden Mitteln oder flüssigen Mitteln werden im allgemeinen die Zahlungsmittel der Unternehmung, also der Barbestand und die Bankguthaben, verstanden, die zur Ermittlung der Barliquidität herangezogen werden. Darüber hinaus werden liquide Mittel in bezug auf die Liquidierbarkeit oder Verflüssigungsfähigkeit des Umlaufvermögens in Zahlungsmittel verstanden. Insoweit sind Barbestand und Bankguthaben liquide Mittel erster Ordnung. Liquide Mittel zweiter Ordnung sind relativ leicht und kurzfristig in Zahlungsmittel transformierbare Gegenstände des Umlaufvermögens, wie Wechsel, Schecks, Wertpapiere sowie Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen, die zur Bestimmung der einzugsbedingten Liquidität verwendet werden. Liquide Mittel dritter Ordnung sind relativ schwer und mittelfristig in Zahlungsmittel umwandelbare Gegenstände des Umlaufvermögens, wie Halb- und Fertigprodukte sowie Roh-, Hilf s-und Betriebsstoffe, die zur Berechnung der umsatzbedingten Liquidität herangezogen werden.
Auch: flüssige Mittel. Meist i. e. S. als primärliquide Mittel, d.h. Gelder, die unmittelbar für Zahlungszwecke verwendet werden können, verstanden; oft i.engst.S. als Zentralbankgeld.
(Bilanzierung). Nach dem HGB setzen sich die flüssigen Mittel insbesondere aus Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert, solange das strenge Niederstwertprinzip nicht einen niedrigeren Wertansatz erzwingt (z.B. bei Schecks wegen mangelnder Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Sorten (ausländische Zahlungsmittel) und täglich fällige Valutaguthaben bei ausländischen Kreditinstituten sind mit dem Geldkurs (Ankaufskurs) am Bilanzstichtag anzusetzen. Wenn mit einer Abwertung einer ausländischen Währung gerechnet wird, erlaubt der § 253
(3) S. 3 HGB eine niedrigere Bewertung. Nach IAS/IFRS umfassen die flüssigen Mittel Kassenbestände und Bankguthaben (cash and cash equivalents). Ausserdem sind hier Wertpapiere auszuweisen, die innerhalb von drei Monaten in einen heute schon bekannten Geldbetrag umgewandelt werden können (IAS
7. 6 ff.). Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert. Fremdwährungsposten sind zum Stichtagskurs umzurechen. Nach US-GAAP umfassen die flüssigen Mittel alle liquiden Anlagen, die innerhalb kürzester Zeit in einen heute schon bekannten Geldbetrag umgewandelt werden können. Wie nach IAS/IFRS gehören hierzu auch Wertpapiere, deren Restlaufzeit im Erwerbszeitpunkt drei Monate nicht übersteigen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert. Fremdwährungsposten sind zum Stichtagskurs umzurechen. Im Unterschied zum HGB und IAS/IFRS erlauben die US-GAAP kurzfristige Bankverbindlichkeiten mit kurzfristigen Bankguthaben zu verrechnen, auch wenn diese bei unterschiedlichen Kreditinstituten bestehen. Siehe auch Umlaufvermögen (mit Literaturangaben).
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