Eine Anschlußfinanzierung wird bei fristeninkongruenter Finanzierung notwendig.
Diese liegt einerseits vor, wenn die Kapitalüberlassungsdauer kürzer ist als die Kapitalbindungsdauer (Fristenkongruenz), oder/und die Höhe des Nutzungsentgelts (Zins) nicht über die gesamte Kapitalnutzungsdauer festgeschrieben ist.
Fristeninkongruente Finanzierung ist heute durchaus üblich, da einerseits Kapitalien bei bestimmten Finanzierungsformen (z. B. Euro-Kredite, ; Note Issuance Facilities, Euro-Commercial-Paper-Programmes, Non-underwritten-Facilities, revolvierenden Schuldscheindarlehen) nicht fristenkongruent überlassen werden. Andererseits werden in bestimmten Kapitalmarktsituationen mittel- und langfristige Investitionen mit kurzfristigem Kapital finanziert. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann zu den erwarteten günstigeren Konditionen eine Anschlußfinanzierung erfolgen.
Mit der Anschlußfinanzierung sind das Liquiditäts- und Rentabilitätsrisiko verbunden. Das Liquiditätsrisiko wird schlagend, wenn die Anschlußfinanzierung nicht oder nur teilweise fristgerecht gelingt. Die Risikoeintrittswahrscheinlichkeit ist abhängig von der Liquiditätssituation an den relevanten Geld- und Kapitalmärkten, den Kreditgebern sowie der Bonität des Kreditnehmers. Die mögliche Wirkung des Liquiditätsrisikos auf die Zahlungsfähigkeit der Unternehmung (Einschränkung oder Aufhebung) ist im Einzelfall zu evaluieren.
Das Rentabilitätsrisiko ist eine Resultante des mit der Anschlußfinanzierung verbundenen Zinsänderungsrisikos.
Kreditgewährung einer Bank an einen Importeur in Form eines Importvorschusses oder in Form eines anderen Kredites zur Einlösung von Inkasso- oder Akkreditivdokumenten. Eine Anschlussfinanzierung wird notwendig, wenn ein Importeur eingeführte Ware an inländische Abnehmer auf Ziel verkauft.
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