Die Zahlungssicherung dient dem Schutz von AUjßenhandelsrisifeen, insbesondere von Zahlungsrisiken. Bedingt durch die räumliche Entfernung und die sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Auslandsmärkten kommt im Rahmen der Zahlungssicherung der vertraglichen Vereinbarung der Zahlungsbedingungen eine große Bedeutung zu, zumal ihre Qualität nicht unwesentlich die Höhe des Preises für die Warenlieferung bzw. für die Dienstleistung bestimmt.
Neben den vertraglichen Geslaltungs-möglichkeiten der Zahlungsbedingungen, so Voraus-, An- oder Abschlagszahlungen, sind als Instrumente der Zahlungssicherung hervorzuheben (vgl. Altmann, 1993, S. 729ff.):
- dokumentäre Zahlungsbedingungen wie Dokumentenakkreditive
- Forderungsverkauf (Factoring; For/ai-tierung)
- Garantien und Bürgschaften
- staatliche und private Exportkreditversicherungen (HERMES)
- Kompensationsgeschäfte.
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