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Produkthaftung

Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden, z. B. Körperverletzung und Sachschäden infolge eines defekten Haushaltsgerätes. Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann. Geregelt wird die Produkthaftung durch das Produkthaftungsgesetz. Die Produkthaftung ist eine verschuldensunabhängige Haftung für Produkte des privaten Ge- und Verbrauchs. Die Haftung erstreckt sich auf alle Personen- und Sachschäden, schließt aber die Zahlung von Schmerzensgeld aus.
Es existieren Haftungshöchstgrenzen und Selbstbeteiligung bei Sachschäden. Die Beweislast trägt der Geschädigte. Produzentenhaftung

Die Haftung des Lieferanten (Herstellers oder Händlers) bei nicht ordnungsgemäßem Funktionieren des von ihm hergestellten oder gelieferten Produkts.

Verantwortlichkeit des Herstellers und des Händlers für die Unbedenklichkeit der von ihm hergestellten oder vertriebenen Ware. Unternehmen haften für Schäden, die durch Mängel ihrer Produkte und Dienstleistungen entstehen. Gravierender kann jedoch der Imageverlust durch die negative Öffentlichkeitswirkung sein. »Wird durch den Fehler eines Produktes jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produktes verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.« § 1 Abs. 1 Produkthaftungsgesetz Die Erstellung einer Checkliste, in der systematisch alle kritischen Punkte erfasst werden. Nach dieser Vorgabe werden der gesamte Arbeitsprozess und die Arbeitsabläufe ausgerichtet. Damit kann ein Unternehmen am besten den vom Produkthaftungsrecht verlangten Sorgfaltspflichten nachkommen. Die Einhaltung von Qualitätsstandards und Sicherheitsnormen allein macht ein Produkt im rechtlichen Sinn noch nicht fehlerfrei. Ausschlaggebend ist, dass der Nachweis der Unbedenklichkeit gegeben werden kann: dass ein Schaden ausschließlich durch »unvernünftigen Missbrauch« entstanden ist. Dies ist bspw. durch die Dokumentation möglich, dass im Unternehmen alles getan wird, um den Sicherheitsanforderungen Rechnung zu tragen. Wenn:

• Entwicklung und Produktion streng gesteuert und kontrolliert werden,
• Verantwortlichkeiten klar festgelegt sind,
• die Kommunikation mit den Zulieferern funktioniert,
• die Mitarbeiter ausreichend qualifiziert sind und ihre Arbeit sorgfältig überwacht wird.

Bei der Entwicklung und Konstruktion müssen die Sicherheitswünsche der Kunden mitberücksichtigt werden. Hier wird die Unbedenklichkeit der Produkte daran gemessen,

• welchen Anforderungen sie in der Praxis genügen müssen. Dazu gehört auch, dass ein Produkt zweckentfremdet wird, bspw. die Fächer eines eingebauten Schrankes als provisorische Leiter.
• welches Schutzbedürfnis die Kunden haben, bspw., wenn Kinder freien Zugang zum Verteilerkasten haben.
• welche neue Verfahren und Technologien die Sicherheit optimieren können. Ein einfaches Beispiel sind splitterfreie Glasscheiben in Zwischentüren.

Hilfreich ist nachzuforschen, welche Formen von Fehlbedienung, Zweckentfremdung und Überbeanspruchung wie häufig vorkommen. Bei Inline Skates bspw. wird die Umfrage ergeben, dass sie von einem relativ hohen Anteil Jugendlicher für rasante Fahrten über Gefällstrecken benutzt werden. Dieses Ergebnis wird den Hersteller zu folgenden Schritten veranlassen:

• Er wird überlegen, welche technischen Veränderungen notwendig werden, damit sein Fabrikat auch bei diesen hohen Geschwindigkeiten sicher ist.
• Er wird hieraus technische Standards entwickeln, bspw. in Bezug auf die Materialbeschaffenheit der Rollen und die Konstruktionsform der Achsen.
• Er wird in Belastungstests mit Prototypen prüfen, ob die neuen Standards tatsächlich ausreichend sind.
• Er wird den neuen Standard in das Pflichtenheft der Produktentwicklung integrieren.
Bei der Fabrikation sollte nachgewiesen werden, dass sie sich exakt an die Konstruktionsvorgaben hält, und
• sich Qualitätsabweichungen nur innerhalb eines klar festgelegten Spielraums bewegen;
• das Rohmaterial und die Zulieferteile den Vorgaben entsprechen. Sie müssen ordnungsgemäß gelagert und transportiert werden. Außerdem sollten sie verbraucht sein, bevor eine Überalterung eintritt;
• das Endprodukt ausreichend geprüft wird.

Außerdem soll der Nachweis möglich sein, dass die Nutzer unmissverständlich über den richtigen Gebrauch informiert werden. Das Haftungsrisiko kann durch eine für alle Nutzergruppen klar verständliche Gebrauchsanweisung minimiert werden. Dies ist bspw. mit unablösbaren Piktogrammen der Fall, die an den Gefahrenpunk ten den sachgemäßen Gebrauch darstellen und möglichst drastisch vor Fehlern warnen. Als Orientierungshilfe dient das »Erfahrungswissen« eines durchschnittlich begabten Verwenders. Das Haftungsrisiko kann durch Produktbeobachtung und der Sammlung von Sicherheitserkenntnissen reduziert werden. Bereits zum Zeitpunkt der Markteinführung sollten diese Praxiserfahrungen gesammelt und ausgewertet werden. Die besten Hinweise ergeben sich aus

• Häufungen von Reklamations-, Garantie- und Reparaturfällen,
• Auffälligkeiten im Ersatzteilverkauf,
• Kontakte mit Kunden, Zulieferern und Kollegen,
• Verbrauchertests

Welche Konsequenzen gezogen werden müssen, ob Verbesserung der nächsten Produktgeneration oder Rückrufaktion, ergibt sich aus dem Ausmaß der möglichen Folgen.
Das Produkthaftungsrecht fordert auch, dass Werbeaussagen tatsächliche Fakten über die Produktleistung enthalten. Wenn bspw. ein Reifenhersteller den Werbespot eines durch Eis und Schnee rasenden Autos zeigt, dann gilt dies als verbindliches Sicherheitsversprechen an die Autofahrer. Ihnen wird suggeriert, dass das Reifenfabrikat selbst bei extremen Straßenverhältnissen jeden zu dieser Fahrweise befähigt. Haftungsrisiken entstehen hier, weil diese Werbebotschaft Konsumenten dazu veranlassen kann, die Sicherheitseigenschaften des Produktes falsch einzuschätzen.

[s.a. Produkthaftungsrecht] »Unter Produkthaftung versteht man die Verantwortung des Herstellers oder Mittlers einer Leistung für Schäden des Abnehmers, falls auf Grund eines Mangels der Leistung der Abnehmer oder eine andere Person verletzt, getötet oder in ihrem Eigentum geschädigt wird« (Mühlbacher, 1995, S. 163).

Die rechtliche Grundlage für die Haftung eines deutschen Herstellers bildet vor allem das Produkthaftungsgesetz (Prod-HaftG), das im Zuge der Harmonisierungsbestrebungen der europäischen Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten geändert wurde.

Infolge dieser Vorschrift unterliegen auch Handelsunternehmen oder Importeure der Produkthaftung. Zudem hat die Produkthaftung auf Grund der unterschiedlichen rechtlichen Vorschriften - abgesehen von der rechtlichen Harmonisierung in Europa - eine hohe Relevanz für Exporte in Länder außerhalb der EU, so beispielsweise in die USA, wo die Haftungsgesetzgebung ungleich strenger gehandhabt wird. Hieraus erwächst die Notwendigkeit zur verstärkten Qualitätssicherung der Produkte, so durch verschärfte Lieferantenauswahl, Eigenprüfungen oder Schulungen.

 Produzentenhaftung

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