Nach Maßgabe der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ein Gebietsansässiger, der aufgrund eines Vertrages mit einem GebietsfremdenNare an einen Exporteur liefert, der sie nach Be- oder Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren aufgrund eines weiteren selbständigen Vertrages mit einem Gebietsfremden exportiert (Zulieferung bei der Ausfuhr).
sind Urproduktions-, Industrie-, Dienstleistungs- und Handelsbetriebe, die an andere Unternehmen Vorleistungen liefern, welche bei diesen in die Produktion eingehen.
(bei der Produkthaftung) ist, wer dem (End-)Hersteller Produktteile liefert. Er ist selbst Produkthersteller und damit auch Haftungsadressat.
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