bezeichnet die von einem Gebietsansässigen (Zulieferer) an einen ausländischen Kunden verkaufte Warenlieferung, die jedoch auf dessen Wunsch nicht in das Ausland, sondern an einen anderen Gebietsansässigen (Ausführer) versendet wird. Der Ausführer verbringt die Waren - nach vorheriger Be- oder Verarbeitung oder unverändert - zusammen mit anderen Waren aufgrund eines eigenen Vertrages mit einem Gebietsfremden ins Ausland.
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