Handelsbetriebe sind Dienstleistungsbetriebe. Sie übernehmen die Hand elsfunktionen, um die Spannungen zwischen dem Produzenten und den Verwendern zu überbrücken. Sie werden aufgrund ihrer Abnehmerkreise und Absatzmengen in Einzel-und Großhandelsbetriebe unterteilt.
(engl. commercial firm) Ein Handelsbetrieb ist ein Unternehmen, dessen wirtschaftliche Tätigkeit sich im Allgemeinen darauf bezieht, Waren zu beschaffen und diese dann ohne wesentliche Be und Verarbeitung weiterzuverkaufen. Im Gegensatz zu so genannten Handelsvermittlern, wie z. B. Handelsvertretern und Maklern, erwerben Handelsbetriebe zunächst Eigentum an der Ware, die sie später verkaufen. Je nach Abnehmergruppe unterscheidet man bei den Handelsbetrieben zwischen Großhandel und Einzelhandel. In Abhängigkeit von dem internationalen Aktivitätsspektrum und Betätigungsfeld des Handelsbetriebs wird vor allem auf der Großhandelsebene zwischen Binnen und Außenhandelsunternehmen unterschieden. Findet der Beschaffungs und Absatzprozess (Beschaffung, Absatz) überwiegend im Inland statt, dann spricht man von Binnenhandelsbetrieben. Bei der hauptsächlich grenzüberschreitenden Beschaffung und/oder Absatzrealisierung handelt es sich um Außenhandelsbetriebe. Des Weiteren lassen sich verschiedene Betriebstypen feststellen. Die Hauptaufgabe des Handelsbetriebs besteht in dem qualitativen, quantitativen und zeitlichen Ausgleich zwischen Produktion (Herstellerleistung) und Konsumtion (Abnehmerleistung). Aus dieser Kernaufgabe ergeben sich verschiedene Teilaufgaben, die in unterschiedlichen Systematiken zu den Handelsfunktionen ihren Niederschlag gefunden haben. Hierzu gehört z. B. die Einteilung von Seiffert nach Überbrückungs , Waren und Makleramtsfunktionen. Zu den Überbrückungsfunktionen gehören die Raumfunktion zum Ausgleich geographischer Unterschiede zwischen Produktions und Konsumort, die Zeitüberbrückung zum Ausgleich des Herstellungs und Nutzungszeitpunktes gegenüber dem Produzenten in Form der Vordisposition und gegenüber dem Abnehmer als Lagerhaltung, die Preisausgleichsfunktion zur Nivellierung von Wertschätzungsdifferenzen und die Kreditfunktion (Kredit) zur finanziellen Überbrückung der Zeit zwischen Kauf und Zahlung. Die Warenfunktion umfasst die Quantitäts , Qualitäts und Sortimentsfunktion, die darauf abzielen, den Abnehmern ein bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen. Bestandteile der Malderamtsfunktion sind die Markterschließungs sowie die Interessenwahrungs und Beratungsfunktion. Hierbei geht es darum, die Produktion auf potenzielle Absatzbereiche (Absatzplanung) zu lenken, die Abnehmer über Qualitäten und Funktionen zu informieren sowie dem Hersteller wichtige Hinweise über Abnehmererwartungen und nforderungen zu geben.
Institution im Absatzkanal, deren Tätigkeit ausschliesslich oder überwiegend darin besteht, Güter zu beschaffen und abzusetzen, ohne diese wesentlich durch Be- oder Verarbeitung zu verändern ( Grosshandel, Einzelhandel).
Handelsbetriebe können mit ihrer Beschaffung bzw. ihrem Absatz sowohl im Inland (Binnenhandel) als auch grenzüberschreitend (Außenhandel) tätig sein. Nach dem Merkmal „Abnehmergruppe" (Einzelhandel: Letztverbraucher; Großhandel: andere Unternehmen) lassen sich der Groß- und der Einzelhandel unterscheiden. Die Aufgaben des Handels (Handelsfunktionen) bestehen darin, die zwischen Anbietern und Nachfragern bestehenden vielfältigen Spannungen auszugleichen. Der Handel leistet so z. B. den zeitlichen Ausgleich: Der Handel unterhält Lager, mit denen der unterschiedliche zeitliche Rhythmus von Produktion und Nachfrage ausgeglichen wird. 0 den räumlichen Ausgleich: Der Handel übernimmt eine Transportfunktion, er überbrückt die Entfernungen zwischen Anbieter und Nachfrager. den quantitativen und qualitativen Ausgleich: Der Handel bildet aus dem riesigen Angebot von Produkten ein ganz bestimmtes mengen- und qualitätsmäßiges Sortiment – diese Sortimentsfunktion ist wohl die bedeutendste Handelsfunktion. Er übernimmt auch eine Manipulationsfunktion, indem er eine Warenmenge teilt bzw. sammelt und so den Abnahmevorstellungen seiner Kunden gerecht wird. den informatorischen Ausgleich: Der Handel informiert z. B. die Abnehmer über das Warenangebot, macht also den Markt durchsichtig.
siehe Handel, Institutioneller.
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