Gesamtheit der konstitutiven Elemente einer Wirtschaftseinheit, die deren Leistungsprozess determinieren. (1) Wirtschaftseinheiten können nach ihrer grundsätzlichen Zwecksetzung in folgende Strukturtypen eingeteilt werden: Erwerbswirtschaft (erwerbswirtschaftliches Prinzip), Gemeinwirtschaft, Bedarfswirtschaft und Karitativwirtschaft. (2) Weiterhin sind nach dem Tätigkeitsbereich folgende Leistungs-Betriebstypen zu unterscheiden: Industriebetrieb, Handelsbetrieb, Bankbetrieb, Versicherungsunternehmen, Landwirtschaftsbetrieb, Transport- und Verkehrsbetrieb sowie sonstige Dienstleistungen. Die einzelnen Leistungs-Betriebstypen werden i. d. R. anhand zusätzlicher Kriterien noch weiter differenziert. So lassen sich die verschiedenen Handelsbetriebstypen z.B. durch die Art des Kundenkontaktes (wie Versandhandel, stationärer Handel), die Sortimentsgestaltung (z.B. Warenhäuser, Diskonter) oder die rechtliche Organisationsform (z.B. freiwillige Ketten, Filialbe- triebe) charakterisieren. (3) Ferner sind Klassifikationen nach der Betriebsgrösse (Betriebsgrössenklassen) und der Rechtsform (Einzelfirma, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft usw.) sehr gebräuchlich.
(in der Handelsbetriebslehre). Hierunter versteht man die Zusammenfassung von ähnlichen Handelsbetrieben. So unterscheidet man z.B. im Einzelhandel mit Lebensmitteln den Discounter, den Supermarkt, den Verbrauchermarkt, das SB-Warenhaus und sonstige Lebensmittelgeschäfte (mit einer kleineren Fläche als der Supermarkt). Jeder Betriebstyp lässt sich durch die absatzpolitischen Instrumente charakterisieren, die in einer bestimmten Art und Weise kombiniert vorliegen: Um einen Betriebstyp abzugrenzen, sind vor allem Unterschiede beim Standort, bei der Verkaufsfläche, bei der Preisgestaltung, beim Sortimentsumfang und bei der Bedienungsform entscheidend.
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