Handelsbücher sind Aufzeichnungen in Buch und Karteiform, die zur ordnungsgemäßen Buchführung erforderlich sind und zu deren Anfertigung jeder Vollkaufmann verpflichtet ist (vgl. § 38 Abs. 1 HGB). Handelsbücher sollen die Handelsgeschäfte des Kaufmanns und die Lage seines Vermögens ersichtüch machen.
Buchmässige Unterlagen der Bankbuchhaltung, heute grösstenteils elektronisch. Es bestehen bestimmte Aufbewahrungsfristen.
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