verschuldensabhängige Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte. Unterschiede zur Produkthaftong bestehen darin, dass kein Höchstbetrag, keine Selbstbeteiligung und keine Beschränkung auf Produkte des privaten Gebrauches bestehen.
bedeutet, daß der Hersteller eines Produktes für Schäden haftbar gemacht werden kann, die einem Konsumenten infolge Fehlerhaftigkeit des Produkts bei dessen Verwendung entstehen. Diese Haftung bezieht sich auf Fehler bei Entwicklung, Konstruktion und Fabrikation des Erzeugnisses (z.B. Autoreifen) sowie auf Instruktion (z.B. fehlerhafte Bedienungsanleitung) und Produktbeobachtung (der Hersteller muß laufend die gebrauchstechnische Qualität bei Produktion nachprüfen, in speziellen Fällen u.U. auch die Verwendung beim Käufer). Dabei haftet der Hersteller nach § 823 BGB. Der geschädigte Verbraucher muß die Fehlerhaftigkeit des Produkts beweisen sowie die Tatsache, daß dieser Umstand (nicht etwa ein anderer Einfluß) zum Schaden geführt hat. Der Hersteller muß dann im Sinne des § 831 BGB nachweisen, daß ihn bezüglich des Fehlers beim Produkt ggf. kein Verschulden trifft (umgekehrte Beweislast zugunsten des Verbrauchers).
Siehe auch: Produkhaftung; Qualitätssicherung; Verbraucherschutz
(Herstellerhaftung, Warenhaftung, Produkthaftung) Haftung des Herstellers für Folgeschäden aus der Benutzung seiner Produkte, die beim bestimmungsgemässen Verbraucher oder einer sonstigen Person infolge eines Fabrikations-, Instruktions-, Konstruktions-, Entwicklungs- oder Überwachungsfehler eintreten. Die Produzentenhaftung wird als Haftung aus unerlaubter Handlung eingestuft (§ 823 BGB). Der Hersteller haftet aber nur dann für Produktschäden, sofern der Mangel von ihm verschuldet ist (bei Fabrikationsfehlern selten); er muss freilich selbst nachweisen, dass ihn keinerlei Verschulden trifft. Der zu ersetzende Schaden umfasst sämtliche Folgeschäden aus der Verletzung der geschützten Rechtsgüter (Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum), nicht aber einen etwaigen Vermögensschaden. Literatur: Diederichsen, U., Die Haftung des Warenherstellers, 2. Aufl., München 1987.
Produkthaftung
Dies ist die zivilrechtliche Verantwor tung des Herstellers für schädliche Waren. Diese werden fast immer über ein mehrstufiges Vertriebsnetz abgesetzt. Daher gibt es neben einer Haftung des Herstellers auch die der Händler. Grundlage der Produzentenhaftung sind vor allem das Deliktsrecht und die Gefährdungshaftung.
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