Die amtliche Statistik verwendet zwei Konzepte zur Erfassung des Aussenhandels, das des Spezialhandels und das des Generalhandels. Der Spezialhandel umfasst in der Einfuhr die unmittelbare Einfuhr von Waren in das Zollgebiet und die Einfuhr von ausländischen Waren aus Lager. Lager im Sinne der Aussenhandelsstatistik sind die Freihafenlager und die Zollager, einschl. offenen Zollagern (sowie einigen Sonderfällen). In diese Lager können Waren aus dem Ausland unverzollt eingeführt werden. Die Lager dienen der Einlagerung von Waren, die nach Lagerung für den Auslandsabsatz bestimmt sind, und von solchen Waren, deren endgültiger Verbleib im Zeitpunkt der Einlagerung noch nicht feststeht. Die Einfuhr wird also nach dem Konzept des Spezialhandels erst dann erfasst, wenn sie im Sinne des Zollrechts erfolgt. In der Ausfuhr umfasst der Spezialhandel die gesamte Ausfuhr von Waren aus dem Erhebungsgebiet der Aussenhandelsstatistik, das aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (ohne den Zollausschluss Büsingen) und den österreichischen Gemeinden Jungholz und Mittelberg (als Zollanschlüsse) besteht. In der Statistik des Spezialhandels werden mehrere Einfuhr- bzw. Ausfuhrarten (nach zollrechtlichen Kriterien) unterschieden. Bei der Einfuhr unterscheidet man zwischen Einfuhr in den freien Verkehr, zur zollamtlich bewilligten aktiven Veredelung (Eigen- und Lohnveredelung), und nach zollamtlich bewilligter passiver Veredelung, auch Ausbesserung. Entsprechendes gilt für die Ausfuhr von Waren. Unter aktiver Veredelung ist die zollbegünstigte Veredelung von ausländischen Waren im Zollgebiet sowie die besonders zugelassene Bearbeitung oder Verarbeitung von abgabenpflichtigen ausländischen Waren in den Zollfreigebieten zu verstehen. Passive Veredelung ist die zollbegünstigte Veredelung von Waren des freien Verkehrs im Ausland. Lohnveredelung erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des ausländischen Auftraggebers, Eigenveredelung auf eigene Rechnung des inländischen Veredlers.
Erfassungsform in der Aussenhandelsstatistik, in der alle grenzüberschreitenden Warenbewegungen und zusätzlich die Einfuhr aus Zollfreigebieten erfasst werden. Gegenbegriff: Generalhandel.
umfaßt im Außenhandel die unmittelbare Einfuhr von Waren in das Zollgebiet und die Einfuhr von ausländischen Waren auf Lager (Außenhandelsstatistik).
Außenhandel; Handelsbilanz
Begr. a. d. amtlichen Statistik für den Warenverkehr im Außenhandel, wobei die Transaktionen aus der Sicht des (Zoll-)Inlands erfasst und dargestellt werden. Er umfasst im Wesentlichen die eingeführten Waren, die zum Ge- und Verbrauch sowie zur Be- und Verarbeitung ins Inland verbracht wurden, und die ausgeführten Waren, die im Inland hergestellt, be- oder verarbeitet wurden. Er unterscheidet sich vom Generalhandel durch einen anderen Nachweis des Lagerverkehrs. Der Sp. berücksichtigt nur die Übergänge aus Lager in den Freiverkehr und die aktive Veredelung. Also: Einfuhr (Spezialhandel) = Einfuhr (Generalhandel) + Übergang aus Lager - Einfuhr auf Lager. Ausfuhr (Spezialhandel) = Ausfuhr (Generalhandel) - Ausfuhr aus Lager. Das Statistischen Bundesamt erstellt die deutsche Außenhandelsbilanz in der Abgrenzung des Spezialhandels.
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