umfasst alle statistischen Aktivitäten, die von Staat und Gemeinden ausgehen. Träger der amtlichen Statistik in der Bundesrepublik sind vor allem das Statistische Bundesamt, die Statistischen Landesämter und die Kommunalstatistischen Ämter; die amtliche Statistik ist hier also in statistischen Ämtern fachlich zentralisiert. Nur in Ausnahmefällen sind einzelne statistische Aktivitäten an Bundesund Landesministerien sowie die ihnen nach- geordneten Behörden als sog. Ressortstatistik übertragen. Ein wichtiges Beispiel dafür bildet die Arbeitsmarktstatistik, die im wesentlichen von der zum Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung gehörenden Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg durchgeführt wird. Weiterhin zählt in der Bundesrepublik zur amtlichen Statistik die statistische Abteilung der Deutschen Bundesbank.
Zu den wichtigsten externen Datenquellen der Sekundärforschung, die einer Unternehmung für Zwecke der Marktforschung zur Verfügung stehen, zählt die Amtliche Statistik. Sie läßt sich grob unterteilen in eine „Allgemeine amtliche Statistik“ sowie die sog. „Ressortstatistik“. Erstere existiert entsprechend dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik auf drei Ebenen: - Statistisches Bundesamt - Statistische Landesämter - Statistische Ämter der Gemeinden. Die Aufgaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden werden durch das „Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke“ aus dem Jahr 1953 abgesteckt. Zu jeder Erhebung bedarf es aber einer eigenen Rechtsgrundlage. Das Veröffentlichungsprogramm gliedert sich in insgesamt sechs Gruppen. Eine erste Gruppe bilden die „Zusammenfassenden Veröffentlichungen“. Von herausragender Bedeutung sind dabei die Allgemeinen Querschnittsveröffentlichungen, von denen v. a. folgende zu nennen sind: - Das,, Statistische Jahrbuch “ bietet den umfassendsten Überblick über das Zahlenangebot der amtlichen Statistik. Rd. 500.000 Daten aus fast allen Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens haben diese Veröffentlichung zu einem unverzichtbaren Nachschlagewerk für Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung gemacht. - Die Monatszeitschrift „Wirtschaft und Statistik “welche sowohl in einem T extteil als auch in einem Tabellenteil die jeweils neuesten Informationen der amtlichen Statistik bringt. - Beim „Statistischen Wochendienst“ handelt es sich um eine besonders aktuelle Veröffentlichung, welche für Benutzer konzipiert ist, die unmittelbar nach Vorliegen der Zahlen im Statistischen Bundesamt informiert sein wollen. Die zweite Gruppe des Veröffentlichungs- programmes bilden die Fachserien. Diese sind die Fachveröffentlichungen der eigentlichen Originalquellen.
Die Fachserien sind nach großen Sachgebieten gegliedert:
- Fachserie 1: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit
- Fachserie 2: Unternehmen und Arbeitsstätten
- Fachserie 3: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
- Fachserie 4: Produzierendes Gewerbe
- Fachserie 5: Bautätigkeit und Wohnungen
- Fachserie 6: Handel, Gastgewerbe, Reiseverkehr
- Fachserie 7:Außenhandel
- Fachserie 8: Verkehr
- Fachserie 9: Geld und Kredit
- Fachserie 10: Rechtspflege
- Fachserie 11: Bildung und Kultur
- Fachserie 12: Gesundheitswesen
- Fachserie 13: Sozialleistungen
- Fachserie 14: Finanzen und Steuern
- Fachserie 15: Wirtschaftsrechnungen
- Fachserie 16: Löhne und Gehälter
- Fachserie 17: Preise
- Fachserie 18:Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
- Fachserie 19: Umweltschutz
Diese neunzehn Fachserien sind teilweise sehr tief in sog. Reiben untergliedert. Unter den Fachserien werden auch die Einzelveröffentlichungen geführt, welche z.B. zusammenfassende Übersichten geben oder Sonderbeiträge darstellen, in denen die Ergebnisse groß angelegter Einzelzählungen wiedergegeben werden, die nur in großen Zeitabständen stattfinden (z.B. Volkszählungen, Handwerkszählungen, Handelsund Gaststättenzählungen, Arbeitsstättenzählungen). Als dritte Gruppe sind die Systematischen WrzezcÄwi5ie(Unternehmens-undBetriebs- systematiken, Gütersystematiken, Personensystematiken, Regionalsystematiken, sonstige Systematiken) anzufünren. Sie sind Hilfsmittel für die einheitliche Zuordnung von Tatbeständen in den Statistiken und für eine dem Erhebungs- und Darstellungszweck entsprechende Gliederung der Ergebnisse. Ergänzt wird das Veröffentlichungsprogramm durch Thematische Karten zur Darstellung bestimmter Angaben aus den Zählungen, die Statistik des Auslandes sowie einige „Fremdsprachige Veröffentlichungen“ von Ergebnissen. Trotz dieses umfangreichen Angebotes können hier nicht alle erhobenen Daten dargestellt werden. Daher unterhält das Statistische Bundesamt einen telefonischen Auskunftsdienst. Ebenso sind schriftliche Anfragen möglich. Darüber hinaus existiert ein Anrufbeantworter, der die jeweils neuesten Werte der Preisindizes für die Lebenshaltung durchgibt. Jährlich werden ca. 500 Mitteilungen aktueller Ergebnisse an die Presse gegeben. Für die elektronische Weiterverarbeitung von statistischen Ergebnissen steht das Statistische Informationssystem des Bundes (STATISBUND) zur Verfügung. Auch verfügt das Statistische Bundesamt über eine umfassende Bibliothek. Die Statistischen Landesämter haben ihren Sitz in den meisten Fällen in den entsprechenden Landeshauptstädten (Ausnahme: Bad Ems in Rheinland-Pfalz). Ihnen obliegt zum einen die Durchführung und Aufbereitung von Bundesstatistiken. Diese Ergebnisse werden oft in tiefer regionaler Gliederung veröffentlicht. Zum anderen werden aber auch eigene Erhebungen veranstaltet. Zum Veröffentlichungsprogramm gehören Jahrbücher, Monats- und Vierteljahresberichte, die differenzierte Informationen über die einzelnen Regionen liefern. Auch in großen Gemeinden und bei den Kreisverwaltungen gibt es eigene statistische Ämter. Diese erfassen Daten über die Struktur einzelner Städte, veröffentlichen aber auch zusammenfassende Informationen für alle Städte, so z. B. das „Statistische Jahrbuch deutscher Gemeinden“ (hrsg. vom Deutschen Städtetag) oder die Vierteljahreszeitschrift „V ergleichende Städtestatistik“. Dieses umfangreiche Datenangebot steht jedermann zur Verfügung. Es existiert ein detailliert gegliedertes Veröffentlichungsverzeichnis der Ämter. Uber die allgemein zugänglichen Veröffentlichungen hinaus besteht die Möglichkeit, kostenlos oder gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr spezielle Informationen zu erhalten, oder sogar den eigenen Anforderungen genügende Sonderanalysen durchführen zu lassen. Neben der Allgemeinen amtlichen Statistik existieren u.a. statistische Veröffentlichungen der Bundes- und Landesministerien, der Deutschen Bundesbank (z. B. Monatsberichte, Beihefte), der Bundesanstalt für Arbeit (z.B. Arbeitslosigkeit, offene Stellen), des Kraftfahrzeugbundesamtes (z.B. Zulassungen) oder auch der Sozialversicherungsträger. Diese werden unter dem eingangs erwähnten Begriff „ Ressortstatistik “ zusammengefaßt. Das hier existierende Datenangebot für die Sekundärforschung sollte unter keinen Umständen unterschätzt werden. Das Arbeiten mit Angaben der Amtlichen Statistik ist allerdings nicht frei von Problemen. Oft ist es schon sehr schwierig, die genaue Definition der Erhebungsbereiche und -einheiten nachzuvollziehen. Hierbei können zwar die Systematiken als Hilfestellung herangezogen werden, doch unterliegen auch diese infolge von Umstellungen im Zeitverlauf Einschränkungen. Häufig sind die erhobenen und veröffentlichten Daten trotz der Verwendung der Systematiken untereinander auch nicht vergleichbar. Dies gilt in ganz besonderem Maße, wenn internationale Vergleiche angestellt werden sollen. In manchen Fällen muss schließlich die Aussagekraft der Informationen relativiert werden, da Repräsentanzprobleme bestehen. Ein großes Problem stellt das oftmals sehr hohe Aggregationsniveau dar. Ein weiteres Problem, das die Anwendbarkeit der Daten einschränkt, ist die manchmal mangelnde Aktualität. Oftmals werden sehr lange Erhebungsrhythmen angewendet, außerdem erfolgt die Veröffentlichung der Daten in vielen Fällen erst Jahre nach deren Erhebung. Für eine vollkommen fehlerfreie Analyse der zur Verfügung gestellten Daten ist eine äußerst tiefgehende Einarbeitung in die Thematiknotwendig. Trotz alledem muss deutlich herausgestellt werden, dass das Datenangebot der Amtlichen Statistik die umfassendste Informationsgrundlage für Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung darstellt. Der Informationssuchende erhält eine geballte Ladung an Daten, die - wenn man über die vielen Probleme hinwegsieht - Wertvolles leisten, v. a. aber oftmals die einzig zur Verfügung stehende Informationsquelle darstellen. Das Arbeiten mit den veröffentlichten Statistiken bildet sicherlich sehr oft die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
innerbetrieblicher primäre Kosten Verrechnungssatz an Hauptkostenstellen abgegebene Leistungen
Literatur: Hüttner, M., Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialstatistik, Wiesbaden 1973, S. 28 ff. Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Veröffentlichungsverzeichnis.
Vorhergehender Fachbegriff: Amtliche Notiz (Notierung) | Nächster Fachbegriff: Amtlicher Devisenkurs
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