(VGR). Aufgabe der VGR ist es, ein möglichst umfassendes, übersichtliches, hinreichend gegliedertes, in sich widerspruchsfreies, quantitatives Gesamtbild des ökonomischen Geschehens in einer Volkswirtschaft zu geben. Dies geschieht im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Entstehungsrechnung, der gesamtwirtschaftlichen Verwendungsrechnung und der gesamtwirtschaftlichen Verteilungsrechnung, der Zahlungsbilanz-Statistik und der Input-Output-Rechnungen. Dazu werden statistische Daten systematisch erfasst. Die Ergebnisse der amtlichen VGR werden in Deutschland vom Statistischen Bundesamt in Form eines geschlossenen Kontensystems mit doppelter Buchung aller nachgewiesenen Vorgänge ermittelt. Hinzu kommt eine lange Reihe von (Standard-)Tabellen, in denen die Kontenpositionen teils tiefer untergliedert und nach Wirtschaftssektoren differenziert, teils in anderer Hinsicht erweitert (z. B. durch unterschiedliche Preiskonzepte) dargestellt werden. Die VGR für Deutschland (und alle anderen Mitgliedstaaten der EU) wurden 1999 auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 umgestellt.
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