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Zollgebiet

bezeichnet das von einer Zollgrenze umschlossene Gebiet. Mit dem Europäischen Binnenmarkt haben die nationalen Zollgebiete in Europa ihre Bedeutung verloren (Ausnahme: frühere Ostblockstaaten). Maßgeblich ist jetzt das Zollgebiet der Europäischen Union (EU) mit ihren Außengrenzen (Grenze der Mitgliedsländer gegenüber Drittländern). Die Binnengrenzen als gemeinsame Grenze zwischen zwei Mitgliedsländern sind somit keine Zollgrenzen. Das Zollgebiet der EU umfaßt das Hoheitsgebiet der Mitgliedsländer:
Belgien
Dänemark (ohne Grönland und Färöer)
Deutschland
(ohne Helgoland und Büsingen)
Finnland
Frankreich
(ohne überseeische Gebiete, jedoch mit Monaco)
Griechenland
Großbritannien
(mit Kanalinseln und Insel Man)
Irland
Italien
(ohne Livigno, Campione d’ltalia
und den italienischen Teil des Luganer
Sees)
Luxemburg
Niederlande
(ohne nichteuropäische Teile)
Österreich
Portugal
Schweden
Spanien (ohne Ceuta und Melilla)
Es gibt Zollausschlußgebiete, die nicht in das Zollgebiet einbezogen werden, und Zollanschlußgebiete, die Teile fremden Hoheitsgebietes sind und dem Zollgebiet zugerechnet werden. Zudem gibt es Zollfreigebiete (zum Beispiel Helgoland), die Teile des eigenen Hoheitsgebietes sind, in denen das Zollrecht jedoch keine Anwendung findet. Freizonen gibt es als sogenannte Freihäfen unter anderem in Hamburg, Bremen, Bremerhaven, Emden, Kiel und Cuxhaven.

von der Zollgrenze umschlossenes nationales Hoheitsgebiet, in dem das nationale Zollrecht ohne Einschränkung wirksam ist. Ausnahmebereiche des nationalen Hoheitsgebiets sind die sog. Zollfreigebiete. In der Bundesrepublik sind dies deutsche Schiffe und Flugzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören, die Insel Helgoland sowie die —Freihäfen.          

Das Zollgebiet ist das von einer Zollgrenze umschlossene Hoheitsgebiet eines Staates unter Einschluss der  Zollanschlussgebiete und unter Ausschluss der   Zollausschlüsse und der   Zollfreigebiete. Für das deutsche Zollrecht ist dies im wesentlichen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, für das Zollrecht der  Europäischen Gemeinschaft im wesentlichen die Summe der Gebiete der Mitglieds­staaten. Siehe auch   Zoll.

Umfasst grundsätzlich das Hoheitsgebiet eines Landes. Seit der Bildung des Europäischen Binnenmarktes ist für Deutschland das Zollgebiet der Europäischen Union maßgeblich. Die Außengrenze ist die Grenze der EU-Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern. Die Binnengrenze ist die gemeinsame Grenze zwischen EU-Mitgliedstaaten.

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