bedeutet, daß bestimmte Produkte in der Weise weiterbearbeitet werden, daß keine wesentliche Umgestaltung erfolgt, wohl aber eine wertsteigernde technische Weiterbearbeitung. Beispiele: Verzinken von Blechen, Beschichtungen, Tuning von KFZ. Veredelungsverkehr kann auch mit dem Ausland stattfinden, indem entweder inländische Produkte im Ausland veredelt und anschließend rückgeführt werden (passiver Veredelungsverkehr) oder umgekehrt (aktiver Veredelungsverkehr).
Veredelung bzw. Veredelungsverkehr ist eine Sonderform des Außenhandels. Es handelt sich dabei um einen besonderen Zollverkehr von Waren zwecks Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung und anschließende Rücksendung in das Ursprungsland. Weder zollrechtlich noch außenwirtschaftsrechtlich liegt dabei ein Export oder Import vor (vgl. Altmann, 1993, S. 25f.). I.d.R. ist für den Veredelungsverkehr eine Zollbefreiung vorgesehen, um eine Kumulierung der Zölle zu vermeiden und eine wirtschaftsfördemde Entwicklung zu unterstützen.
Veredelung kann für Unternehmen u.a. zum Ausnutzen von Lohnunterschieden zwischen In- und Ausland genutzt werden, wobei aber die Transaktionskosten, so die Transportkosten zu beachten sind. Da die mit der Entfernung steigenden Transportkosten den Ersparnissen durch den Veredelungsverkehr entgegenlaufen, gibt es eine kritische Distanz zum ausländischen Produktionsstandort, ab der sich der Veredelungsverkehr nicht mehr als vorteilhaft erweist. Aus diesem Grund findet Veredelungsverkehr verstärkt in grenznahen Regionen statt (vgl. Zentes, 1995a, Sp. 1350.
Man unterscheidet zwischen aktivem Veredelungsverkehr, bei dem die Veredelungstätigkeit im Inland für einen ausländischen Hersteller vorgenommen wird, und dem passiven Veredelungsverkehr, bei dem die Wertschöpfung der Veredelung im Ausland vorgenommen wird. Bei der Freizonen-Veredelung handelt es sich um eine Sonderform des passiven Veredelungsverkehrs, bei dem »die Ware zwar das Zollerhebungsgebiet, nicht aber das Hoheitsgebiet verlässt« (Jahrmann, 1998, S. 59).
Häufig wird die Ware von dem veredelnden Unternehmen nicht an den Auftraggeber, sondern unmittelbar an dessen Kunden weitergeliefert. Dieser Vorgang kann jedoch unter Umständen Probleme bei der Anerkennung eines grenzüberschreitenden Geschäfts als Veredelungsverkehr mit sich bringen.
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