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Zollfaktura

Zollfaktura ist eine Rechnung, die mit einem Ursprungsvermerk versehen ist. Es wird also ersichtlich, aus welchem Land die Ware kommt. Sie dient als Grundlage für die Verzollung einer Ware im Empfängerland, also den ausländischen Zollbehörden. Die zollrechtlichen Vorschriften bestimmter Länder erfordern die Ausstellung derartiger Rechnungen.

Customs Invoice
Handelsrechnung, die im wesentlichen denselben Zweck hat wie die Konsulatsfaktura. Sie wird auf einem zollrechtlich vorgeschriebenen Formular erstellt, braucht jedoch nicht von einem Konsulat beglaubigt zu werden. Zur Bestätigung reicht die Übereinstimmung des Rechnungsbetrages mit dem Warenwert und eine entsprechende schriftliche Erklärung mit Unterschrift des Exporteurs und gegebenenfalls eines Zeugen aus. Sie muß immer eine Ursprungserklärung (UE) über die eingeführte Ware enthalten. Es bedarf daher keines besonderen Ursprungszeugnisses (U).

ist eine vereinfachte Form der Konsulatsfaktura. Sie dient ebenfalls als Grundlage für die Errechnung von Wertzöllen. Der Bestätigungsvermerk wird hier von der Industrie- und Handelskammer angebracht.

(Customs Invoice). Die Zollfaktura ist Grundlage für die Verzollung der Waren im Importland und wird auf einem Vordruck der Zollbehörde des Importlandes ausgestellt. Darin hat der Exporteur — neben den in Handelsrechnungen üblichen Daten — in der Regel eine (i.A. in der Sprache des Importlandes) vor­gedruckte Erklärung zur Angemessenheit des berechneten Preises und zum Ursprung der Waren ab­zugeben. Viele Zollfakturen tragen deswegen die Bezeichnung „Combined Certificate of Value and Origin and Invoice”.

(engl.: customs invoice). Eine Handelsrechnung, die auf Formularen der Zollämter des Importlandes ausgestellt wird. Sie ist vom Exporteur und ggf. einem Zeugen (Mitarbeiter) zu unterschreiben. Die Z. ist eine Unterlage für die Verzollung im Importland. Sie hat neben den üblichen Rechnungsangaben immer den Ursprung der Ware zu bescheinigen; dadurch kann das Ursprungszeugnis entfallen. Die Z. ist also ein Wert- und Ursprungszertifikat (engl.: combined certificate of value and origin; wie es insb. von Commonwealth-Ländern und den USA verlangt wird). Sie dient im Wesentlichen demselben Zweck wie eine Konsulatsfaktura.

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