Örtliche Behörden der deutschen Zollverwaltung (wie auch die Hauptzollämter). Sie sind mit ihren Zweigstellen für die Ermittlung und Verfolgung von Zoll-und Steuervergehen bzw. -straftaten zuständig. Da auch der Bannbruch zu den Steuerstraftaten zählt, sind die Z. auch für die Verfolgung von Rauschgiftschmuggeldelikten zuständig. Bei den Ermittlungen des Zollfahndungsdienstes nimmt die Bekämpfung der organisierten Kriminalität (einschl. der Geldwäsche) einen immer größer werdenden Stellenwert ein. Die Beamten der Zollfahndung haben die Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes und sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Die deutschen Z. arbeiten eng mit ausländischen Zollfahndungsdiensten zusammen. Grundlage hierfür sind zahlreiche völkerrechtliche bilaterale und multilaterale Zollunterstutzungsabkommen zur Verhinderung und Verfolgung von Zollzuwiderhandlungen sowie EG-Verordnungen und Empfehlungen der Weltzollorganisation.
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