(HZA) sind örtliche Behörden der Zollverwaltung. Zu ihren Aufgaben zählen insb. die Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Zollabfertigung und die Ergreifung und Durchsetzung von Maßnahmen bei diesbezüglichen Zuwiderhandlungen. Dazu wurde das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) entwickelt und bei allen HZA und Zollämtern eingeführt. Die verschiedenen Arbeitsbereiche der HZA sind in Sachgebiete unterteilt. So gehören z. B. zum Sachgebiet A die Zahlstelle (zuständig für die Überwachung des rechtzeitigen Zahlungseingangs fälliger Einfuhrabgaben, Verbrauchsteuern, Bußgelder u. a. m.); zum Sachgebiet B die Zölle (Umsetzung des Zoll- und Zolltarifrechts in die Praxis; Schaffung der Voraussetzungen für die Anwendung bestimmter Zollverfahren; Klärung zollrechtlicher und zolltarifrechtlicher Fragen; Bearbeitung eingelegter Rechtsbehelfe); zum Sachgebiet C die Abfertigung (Abwicklung bzw. Abrechnung bestimmter Abfertigungsverfahren, wie Zoll-lagerverfahren, Sammelzollverfahren, Veredelungsverkehr); zum Sachgebiet D die Prüfungsdienste (wie die der Mobilen Kontrollgruppen - MKG; diese führen nach dem Wegfall der Kontrollen an den Grenzen zu den Schengener Vertragsstaaten Kontrollen im Hinterland durch und nehmen in Bezirken mit Drittlandsgrenze neben der Grenzkontrolle eine zusätzliche Filterfunktion bei der Schmuggelbekämpfung wahr). Das Sachgebiet E befasst sich mit der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, das Sachgebiet F mit Bußgeld- und Strafsachen (Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchsteuer-rechts; wie Verletzung der Gestellungspflicht, Nichtbeachtung von Einfuhrverboten, Hinterziehung der Eingangsabgaben durch Nicht- oder Falschanmelden bzw. durch unzulässigen Erwerb unversteuerter Waren u. a. m.). Die Zollämter und Zollkommissariate sind Dienststellen (Zollstellen) der HZA.
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