Dienststellen der Hauptzollämter. Sie sind mit ihren Grenzaufsichtsstellen, Zollschiffsstationen (die z. T. für die Durchsuchung von aus dem Ausland kommenden Schiffen sowie für die Abfertigung von Schiffen eingesetzt werden) und Küstenwachzentren (Teilbereich Zoll) für die Überwachung der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zuständig, soweit es sich dabei um EG-Außengrenzen handelt. Die Z. führen die Geschäftsaufsicht über die Zollämter R.
Vorhergehender Fachbegriff: Zollkodex Durchführungsverordnung (ZK-DVO) | Nächster Fachbegriff: Zollkontingente
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|