Das Bußgeld stellt eine Bestrafung dar, die für eine Ordnungswidrigkeit verhängt wird. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Sie wird durch die zuständige und ermächtigte Verwaltungsbehörde festgelegt und in einem Bußgeldbescheid mitgeteilt.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann auf ein förmliches Bußgeldverfahren verzichtet und statt dessen ein Verwarnungsgeld erhoben werden. Wird das Verwarnungsgeld sofort oder innerhalb einer Woche bezahlt, kann die Tat nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Wird der Bescheid nicht zurückgenommen und das Verfahren auch nicht eingestellt, kommt es zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht.
Kartellverfahren
Vorhergehender Fachbegriff: Bu-Bills | Nächster Fachbegriff: Bußgeldkatalog
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|