Zollbehörden
Dienststellen, bei denen die im gemeinschaftlichen Zollrecht (Art. 4 Ziffer 3 und 4 Zollkodex (ZK)) vorgeschriebenen Förmlichkeiten zu erfüllen sind (zum Beispiel Einfuhrabgaben, Ausfuhrabgaben). Diese Aufgaben werden in der Bundesrepublik von der Bundeszollverwaltung wahrgenommen. Als Mittelbehörden überwachen die Oberfinanzdirektionen die Gesetzesanwendung und beaufsichtigen die Geschäftsführung der nachgeordneten Dienststellen. Zolltechnische Warenuntersuchungen oder chemische Warenprüfungen werden von angegliederten Lehr- und Prüfungsanstalten durchgeführt. Örtliche Zollbehörden sind die Hauptzollämter mit ihren Dienststellen (Binnen-und Grenzzollstellen, Ausgangszollstellen, Ausfuhrzollstellen) und die Zollfahndungsämter.
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