(OFD). Eine Bundes- und Landesmittelbehörde der deutschen Finanzverwaltung. Sie nimmt zugleich Bundes- und Landesaufgaben wahr. Ihre Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung (eine Verwaltungsbehörde nach dem Außenwirtschafts- und EU-Marktordnungsrecht) koordiniert und beaufsichtigt die Tätigkeit der nachgeordneten örtlichen Zollbehörden. S. Hauptzollämter. In Deutschland gibt es zurzeit 8 OFD. http://www.zoll-d.de
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