(lateinisch: pro forma = der Form halber) ist eine Rechnung, mit der nicht eine Forderung angezeigt werden soll, sondern die im Außenhandel dem Importeur vom Exporteur schon vor Geschäftabschluß übersandt wird. Der Importeur benötigt sie zur Vorlage bei Behörden zur Beschaffung von Devisen, zur Beantragung einer Einfuhrlizenz oder auch zur Stellung eines Akkreditivs.
Proforma-Rechnungen stellt der Exporteur zeitlich vor dem Exportgeschäft aus, und zwar mit den analogen Daten einer Handelsrechnung (Einzelheiten schreiben die Importländer häufig vor). Proforma-Rechnungen umfassen keine Zahlungsaufforderung an den Importeur. Vielmehr dienen die Proforma-Rechnungen dem Importeur in erster Linie dazu, bei seinen Behörden die notwendige Einfuhrgenehmigung zu erlangen bzw. die erforderlichen Devisen zugeteilt zu bekommen. Proforma-Rechnungen werden auch über kostenlose Mustersendungen, bei vorübergehender Verwendung von Waren im Ausland und über unentgeltliche Ersatzteillieferungen ausgestellt. Die Proforma-Rechnung ist in diesen Fällen Grundlage für die zollrechtliche Bearbeitung.
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