(Pro-Forma-Rechnung). Sie enthält bis auf die Unterschrift die gleichen Angaben wie eine Handelsrechnung, wird jedoch „nur-der-Form-halber" als Vorausrechnung ausgestellt, also vor der Erbringung der Lieferung oder Leistung. Dies geschieht, wenn der Importeur genaue Angaben über ein Handelsgeschäft benötigt, z. B. zur Beantragung einer Importlizenz oder zur Eröffnung eines Akkreditivs. Die P. wird auch im Rahmen eines Angebots oder bei Mustersendungen und Lieferungen in ein Konsignationslager verwendet.
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