Der IAS-Abschluss enthält als Pflichtbestandteile eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine von zwei möglichen Eigenkapitalveränderungsrechnungen, eine Kapitalflussrechnung, eine Aufstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie erläuternde Anhangsangaben (IAS 1.7). Den Unternehmen wird zudem empfohlen, außerhalb des Abschlusses über die Ertragskraft, Veränderungen im Unternehmensumfeld, über die Investitions- und Dividendenpolitik, Finanzierungsquellen, Verschuldungsgrad und Risikomanagement sowie Stärken und Ressourcen des Unternehmens zu berichten („financial review by management“). Darüber hinaus werden Unternehmen in Branchen mit bedeutenden Umweltfaktoren ermutigt, Umweltberichte und Wertschöpfungsrechnungen zu veröffentlichen.
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