Teilrechnung im Rahmen der Sozialbilanz von Wirtschaftsbetrieben, welche den Wertzuwachs, den ein Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (i. d. R. ein Jahr) erwirtschaftet, zahlenmässig erfasst. Dieser Wertzuwachs resultiert aus der Verarbeitung von Gütern im betrieblichen Leistungsprozess. Die Wertschöpfungsrechnung kann als Entstehungs- oder als Verteilungsrechnung ausgestaltet werden. Bei der Entstehungsrechnung addiert man zunächst alle vom Betrieb nach aussen abgegebenen Werte (Abgabeleistungen) und zieht von diesen alle von aussen in das Unternehmen geflossenen Werte (Vorleistungen; insb. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Abschreibungen) ab. Das Ergebnis ist die Bruttowertschöpfung, also der Beitrag desUnternehmens zum Sozialprodukt. In der Verteilungsrechnung wird eine Zurechnung der im Unternehmen erwirtschafteten Wertschöpfung auf einzelne Empfängergruppen vorgenommen (z. B. Mitarbeiter, Darlehensgeber, Aktionäre, öffentliche Einrichtungen). Die Erstellung der Wertschöpfungsrechnung ist rechentechnisch sehr einfach, da alle Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu entnehmen sind. Daraus resultiert die Kritik, dass die Wertschöpfungsrechnung keine zusätzlichen Informationen enthalte, ausgenommen bei nicht publizitätspflichtigen Unternehmen (Publizität). Da die Wertschöpfung zudem von der Verarbeitungstiefe, dem Technisierungsgrad und der Personalintensität eines Unternehmens abhängt, können aus ihr nur begrenzt verteilungspolitische Schlussfolgerungen gezogen werden.
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