(Nettoproduktionswert)
Beitrag einer Unternehmung, des Staates oder eines Wirtschaftsbereiches zum Bruttoinlandsprodukt
(vgl. Abb.), der nach Abzug der Vorleistungen vom Produktionswert und der
Bereinigung der Bruttowertschöpfung in der Entstehungsrechnung verbleibt.
Begr. der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen f. die Differenz zwischen dem (größeren) Produktionswert und dem (kleineren) Wert der Vorleistungen.
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