Kreditauftragskredit
Nicht an eine Form gebundener Auftrag an einen anderen, an einen Dritten einen Kredit bestimmter Höhe und Inanspruchnahmeart im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vergeben. Der Auftraggeber eines solchen Kreditauftrags haftet für die daraus entstehende Forderung wie ein Bürge. Ist Auftraggeber ein Bankkunde, der seine Bank beauftragt, so entsteht ein Geldkredit. Beauftragt eine Bank auf Veranlassung ihres Kunden eine andere Bank, z. B. ihre Korrespondenzbank, oder einen anderen Dritten, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem anderen den Kredit zu vergeben, liegt für Erstere Kreditleihe vor.
Form der Kreditleihe, bei der die Kreditleistung der Bank oder einer anderen Institution darin besteht, dass diese ein drittes Kreditinstitut beauftragen, in eigenem Namen auf eigene Rechnung einen Kredit an einen Begünstigten zu gewähren (§778 BGB). Die auftraggebende Bank haftet dann der dritten Bank für die aus der Kreditgewährung entstehende Verbindlichkeit des Begünstigten wie ein Bürge. Der Kreditauftrag kommt insb. bei der Aussenhandelsfinanzierung vor (Rem- bourskredit).
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