Avalkredit
Akzessorisches Zahlungsversprechen einer Bank als Bürge, durch das sich die Bank verpflichtet, bei Eintritt bestimmter Gegebenheiten zu Gunsten des aus det Bürgschaft Begünstigten einzutreten. I.Ggs. dazu ist die Bankgarantie abstrakt. Grundlage des Avalkredits und des Bürgschaftskredits der Bank. Nach AGB ist eine Bank, die aus einer im Auftrag oder für Rechnung ihres Kunden übernommenen Bürgschaftsverpflichtung in Anspruch genommen wird, auch ohne gerichtliches Verfahren auf einseitiges Anfordern des Gläubigers zur Zahlung berechtigt.
Bürgschaft, die von einer Bank übernommen wird.
Ist eine akzessorische Verpflichtung eines Finanzinstituts in Form einer Bürgschaft, die zur Sicherstellung einer gegen den Hauptschuldner bereits entstandenen oder noch entstehenden Forderung abgeben wird. Grundlage für einen Avalkredit. Gegensatz: Bankgarantie.
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