Banken
Bankgeschäfte
1. Neben dem Einlagengeschäft Kernbereich des universalen bzw. kommerziellen Bankgeschäfts (Commercial-Banking).
2. Nach § 1 KWG Vergabe von Gelddarlehen und Akzeptkrediten. In wirtschaftlicher Sicht ist das Kreditgeschäft der Banken wesentlich weiter zu umreissen.
LS. der MaRisk grunds. Geschäfte nach Massgabe des §19 Abs. 1 KWG (Bilanzaktiva und ausserbilanzielle Geschäfte mit Adressenausfallrisiken).
Inbegriff der vielfältigen Formen, in denen Banken (Kreditinstitute) ihren Kunden Zahlungsmittel für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Nach der äusseren Form sind zwei Möglichkeiten zu unterscheiden: (1) Die Bereitstellung von Zahlungsmitteln und die dadurch begründete Forderung der Bank werden von ihr und vom Kunden lediglich "in den Büchern" erfasst (Buchkredit, dessen wichtigste Gestaltungsformen der Kontokorrentkredit und das Darlehen sind). (2) Die Bank erhält vom Kunden ein Wertpapier, in dem eine bereits bestehende Forderung verbrieft ist, die nun auf die Bank übertragen wird (Wechselkredit). Jeder Kreditentscheidung geht eine eingehende Kreditprüfung voraus, in der die Bank zu ergründen sucht, ob der Kunde die ihm überlassenen Zahlungsmittel vereinbarungsgemäss verzinsen und zurückzahlen wird. Da eine sichere Aussage hierüber trotz intensiver Prüfung nicht möglich ist, verlangen die Banken zusätzliche Kreditsicherheiten und setzen die prüfende Beobachtung während der gesamten Laufzeit des Kredites fort (Kreditüberwachung). Zum bankmässigen Kreditgeschäft im weiteren Sinne zählt man auch jene Geschäfte, bei denen die Bank den Kunden überlassene Zahlungsmittel nicht selbst bereitstellt, sondern sie lediglich vermittelt. Die sehr unterschiedlichen Möglichkeiten lassen sich auf vier Grundformen zurückführen: • Die Bank übernimmt für den Kunden die Erstausgabe von Wertpapieren (Effektenemission). • Die Bank verwaltet als Treuhänder einen Kredit, den eine andere Institution bereitgestellt hat (Treuhandkredit). • Die Bank übernimmt die Haftung für einen Kredit, den dann ein Dritter bereitstellt (Kreditleihe). • Die Bank tritt als reiner Makler auf, indem sie lediglich ihren Kunden mit einem Geldgeber zusammenbringt. Literatur: Falter, M./Hermanns, F., Die Praxis des Kreditgeschäfts bei Sparkassen und anderen Kreditinstituten, 12. Aufl., Stuttgart 1987. Jährig, AJ Schuck, H., Handbuch des Kreditgeschäfts, 5. Aufl., Wiesbaden 1988.
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