Kontokorrentkredit
Hauptform des Bankkredits, der in den Büchern der Bank, auf dem Konto des Kreditnehmers, zu Tage tritt, über den aber in bar verfügt werden kann. Ggs.: Barkredit.
Kredit,
der lediglich in den Handelsbüchern eines Betriebes erscheint und ohne
besondere Formen vom Betrieb einem Kreditnehmer eingeräumt wird. Typische
Beispiele sind der von einem Kreditinstitut einem Kunden zugestandene Kontokorrentkredit
und die Kreditgewährung im Einzelhandel durch das Anschreiben sowie der
Kredit, den ein Produzent seinen Abnehmern gewährt (Lieferantenkredit).
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