Hypothek
ist die Hypothek, bei der lediglich die Eintragung aller wesentlichen Umstände, insbesondere Höhe der Forderung, Zinssatz und Gläubiger, ins Grundbuch erfolgt. Siehe auch Briefhypothek.
Hypothek, bei der die Ausfertigung eines Hypothekenbriefes vertraglich oder kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, die also ledigl. im Grundbuch eingetragen wird. Wird über eine Hypothek ein Brief nicht ausgestellt, wird die Grundbucheintragung um den Zusatz »unter Briefausschluss« ergänzt. Die Rechte aus einer Buchhypothek können nur über entspr. Grundbucheintragungen übertragen werden. Ggs.: Briefhypothek.
Hypothek, die lediglich im Grundbuch eingetragen, über die aber kein Brief ausgestellt ist. Die Buchhypothek ist für die Bank günstiger als die Briefhypothek, da das Recht der Bank immer aus dem Grundbuch ersichtlich ist, während die Briefhypothek im allgemeinen auf den Namen des Grundstückseigentümers eingetragen und außerhalb des Grundbuches unter Übergabe des Briefes an die Bank abgetreten wird.
siehe Hypothek; siehe auch Kreditsicherheiten.
Hypothek ohne Ausstellung eines Briefes. Hypothekenbanken tragen i. d. R. bei Ausleihungen eine Buchhypothek ein, da das Recht der Bank unmittelbar aus dem Grundbuch ersichtlich ist. Bei einer Briefhypothek ist zur Geltendmachung der Rechte die Vorlage des Briefes erforderlich.
Siehe auch: Hypothek
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