verbriefte Forderung eines Hypothekengläubigers. Hypothek
Hypothekenbrief ist eine verbriefte Forderung eines Hypothekengläubigers. Er ist eine öffentliche Urkunde, die vom Grundbuchamt bei der Erstellung einer Hypothek (Briefhypothek) und deren Eintragung ins Grundbuch ausgestellt wird. Sie enthält die Angaben der Eintragung (z.B. Grundstücksbezeichnung, Eigentümer, Darlehensbedingungen, vorgehende oder gleichstehende Eintragungen.
Bedeutsam ist der Hypothekenbrief insbesondere für die Übertragung einer Hypothek. Der Hypothekenbrief ist Rektapapier, durch Zession und Übergabe übertragbar und legitimiert den Zessionar des Hypothekenbriefs als Gläubiger der Hypothek. Eine Eintragung ins Grundbuch ist entgegen der Buchhypothek nicht erforderlich. Wird ein Teil der Hypothek abgetreten, kann über den abgetretenen Teil der Hypothek in Teil-Hypothekenbrief ausgestellt werden. Die Konstruktion des Hypothekenbriefs bewirkt, daß ein hoher Grad der Mobilisierbarkeit des Kapitals in Grund und Boden erreicht werden kann. Nicht zu verwechseln mit Hypothekenpfandbrief.
>>> Hypothek.
Öffentliche Urkunde, dem Grundstückseigentümer vom Grundbuchamt ausgehändigt, über eine im Grundbuch eingetragene Hypothek. Er kann sie seinem Gläubiger aushändigen. Übergabe ist Voraussetzung für den Erwerb der Briefhypothek (Ggs.: Buchhypothek). Der Hypothekenbrief ersetzt in mancher Beziehung das Grundbuch, ohne aber dessen öffentlichen Glauben zu besitzen. Ein abhanden gekommener Hypothekenbrief muss durch Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt werden.
Eine vom Grundbuchamt ausgestellte öffentliche Urkunde. Sie verbrieft die Erstellung einer Hypothek und deren Eintragung ins Grundbuch. Der H. ist ein Rektapapier, das nur durch Zession und Übergabe übertragen werden kann. Der H. darf nicht mit dem Hypothekenpfandbrief verwechselt werden.
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