ist eine Hypothek, deren Bestehen nicht nur im Grundbuch eingetragen, sondern auch in einem eigenen Hypothekenbrief beurkundet wird. Der Brief macht die Hypothekenforderung beweglich. Ihre Übertragung erfolgt gegen Übergabe des Briefes mit schriftlicher Abtretungserklärung. Eintrag der Übertragung ins Grundbuch ist möglich.
Hypothek, für die ein Hypothekenbrief ausgestellt worden ist. Ihr Vorteil besteht in ihrer besseren Verkehrsfähigkeit. Die Rechte aus ihr gehen erst mit der Aus-händigungdesHypothekenbriefesanden Gläubigerüber.Er enthält die wesentlichen Angaben zu der Hypothek, kann gehandelt und verpfändet werden. Ggs.: Buchhypothek.
Hypothek, über die ein Hypothekenbrief ausgestellt worden ist.
siehe Hypothek; siehe auch Kreditsicherheiten.
Im Gegensatz zur »Buchhypothek« wird bei der Briefhypothek ein Hypothekenbrief ausgestellt.
Siehe auch: Hypothek
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