ist die Aushändigung eines Gegenstandes an denjenigen, auf den das Eigentum daran übergehen soll. Damit wird dem neuen Eigentümer der Besitz verschafft (§ 854 BGB). Daneben muß jedoch auch die sogenannte Einigung erfolgen. Beispiel: Rauf, wo Verkäufer und Käufer einig sein müssen, daß der Käufer das Eigentum erwerben soll und der Verkäufer dem Käufer die Sache übergeben muß (§ 929 BGB).
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