Ein Rembourskredit ist eine Möglichkeit der Finanzierung von Ein- und Ausfuhrgeschäften, bei der z. B. ein inländischer Käufer dem ausländischen Verkäufer für die Sicherung des Kaufpreises das Akzept einer Bank verschafft. Der Exporteur bekommt das Geld durch Diskontierung, nachdem ihm die Bank gegen Überlassung der Verschiffungsdokumente das Akzept ausgehändigt hat.
Sonderform des Akzeptkredits im Außenhandel auf der Grundlage eines Dokumentenakkreditivs (als abstraktes Sicherungsmittel).
Ein Rembourkredit wird dann erforderlich, wenn der Exporteur wegen der ihm nicht bekannten Bonität des Importeurs dessen Akzept als nicht ausreichend ansieht. In diesem Fall fordert der Exporteur, daß der Importeur bei einer ihm bekannten Bank einen Akzeptkredit in Anspruch nimmt. Daraufhin zieht der Exporteur einen Wechsel auf diese Bank, wobei die Tratte von den verlangten Dokumenten begleitet wird. Bei der Bank (Remboursbank) kann es sich entweder um die Bank des Importeurs (direkter Rembourkredit) oder um eine zwischengeschaltete Bank oder die Bank des Exporteurs handeln (indirekter Rembourkredit), die ihrerseits dem Importeur aufgrund eines Kreditauftragskredits seitens der Importeurbank einen Akzeptkredit einräumt. Die kreditgebende Bank akzeptiert bei Aufnahme der Dokumente die Tratte und sendet das Akzept an den Exporteur zurück.
Der Exporteur reicht i. d. Rembourskredit das Akzept seiner Bank zum Diskont ein, wodurch er schnell in den Besitz des Gegenwertes kommt. Der Importeur erhält für die Laufzeit des Wechsels ein Zahlungsziel. Er muß lediglich dafür Sorge tragen, daß die Remboursbank spätestens einen Tag vor Ablauf des Wechsels im Besitz der Deckung ist.
Die Kosten stellen sich generell wie folgt: Akkreditivgebühren, Diskontsatz für erstklassige Bankakzepte, Akzeptprovision der Auslandsbank sowie ausländische Wechselstempelgebühren. Vorteile für den Exporteur: Frühzeitiger Eingang von Zahlungen bei gleichzeitiger Einräumung eines Zahlungsziels und Ausschaltung des Inkassorisikos. Vorteile für den Importeur: Inanspruchnahme eines Zahlungsziels zu i. d. Rembourskredit günstigen Konditionen (u. U. Ausnutzung von Zinssatzdifferenzen möglich), Ausschluß des Risikos der nicht vertragsgemäßen Verladung nach erfolgter Zahlung.
In der Regel wird der Rembourkredit als unwiderrufliches Akkreditiv eröffnet, nur Kunden erster Bonität eingeräumt und dient der kurzfristigen Finanzierung von Importen.
Rembourskredit Der Kokosnuss-Plantagenbesitzer Omar de Coco, beheimatet im fernen Asien, will bei der Huber AG in Berlin eine Maschine zur Herstellung von Kokosnuss-Riegeln kaufen. De Coco kann die bestellte Maschine aber nicht sofort bezahlen, sondern benötigt einen kurzfristigen Kredit. Die Huber AG wird aber wohl kaum zu einer Kreditgewährung bereit sein. Aus Berlin kann man die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens de Coco im fernen Asien ja überhaupt nicht überblicken. Hier hilft nun der Rembourskredit weiter, der so abläuft: Huber zieht einen Wechsel. Aber nicht auf das Unternehmen de Coco, sondern auf eine der Banken, mit denen de Coco zusammenarbeitet: die wohl bekannte und solide Eiffelturm-Bank in Paris. Huber hat der französischen Bank (der Remboursbank) die Warendokumente auszuhändigen (z. B. Verschiffungspapiere, die das Eigentum an der Ware verkörpern). O Sodann akzeptiert die Remboursbank im Auftrag und für Rechnung de Cocos den Wechsel von Huber. Huber verfügt nun über ein Bankakzept, das er jederzeit zu Geld machen kann. 0 De Coco hat für die Laufzeit des Wechsels einen Kredit erhalten. Bei Wechselfälligkeit hat er die Wechselsumme der Bank zu bezahlen.
Ein Rembourskredit ist ein im Rahmen eines Außenhandelsgeschäftes gewährter Akzeptkredit (häufig i. Verb, mit einem Akkreditiv), bei dem die Remboursbank (die Bank des Importeurs oder eine andere Bank eines dritten Landes) gegen Einreichung der Dokumente (z. B. Verschiffungsdokumente) eine vom Exporteur gezogene Tratte akzeptiert. Der Exporteur läßt das Bankakzept von seiner Hausbank oder direkt von der Remboursbank diskontieren. Mit der Wahl der Remboursbank in einem Land mit niedrigem Zinsniveau kann der Exporteur seine Kreditkosten reduzieren. Durch die Einräumung von Rembourslinien kann auf die Akzepteinholung bei der Remboursbank verzichtet werden. Die Bank des Exporteurs diskontiert dann die Trattedes Exporteurs (sofern nicht auch aufdie Trattenziehung verzichtet wird) im Rahmen des der Remboursbankeingeräumten Kontingents (Rembourslinie). Unabhängig von der Artder Abwicklung muß der Importeurden Gegenwert kurz vor Fälligkeitdes Akzepts bereitstellen. Durch denRembourskredit entfällt für den Exporteur dasZahlungsrisiko, der Importeur mußbis zur Fälligkeit des » Wechsels keine liquiden Mittel durch Vorauszahlung binden.
Klassisches Instrument der kurzfristigen Aussenhandelsfinanzierung, sowohl zur Finanzierung von Ex- als auch Importen verwendbar. Sonderform des Akzeptkredits, von dessen einfacher Grundform er sich dadurch unterscheidet, dass er durch Dokumente gesichert ist. Auf Grund der Entwicklung weiterer Finanzierungsinstrumente und des Rückgangs der dokumentären Abwicklung von Aussenhandelsgeschäften hat der Rembourskredit an Bedeutung eingebüsst. Typische Merkmale des Rembourskredits sind daher das zu Grunde liegende Aussenhandelsgeschäft, das Bankakzept, die dokumentäre Absicherung und das Auseinanderfallen von Begünstigtem und (wirtschaftlich) Kreditnehmer. Die Vergabe eines Rembourskredits wird i. d.Rembourskredit mit der Stellung eines Dokumentenakkreditivs gekoppelt. Zentral ist, dass eine Bank (Remboursbank) eine vom Exporteur auf sie gezogene Tratte im Auftrag und für Rechnung des Importeurs Zug um Zug gegen die Übergabe genau spezifizierter Dokumente akzeptiert und sie dem Exporteur übergibt oder sie unmittelbar diskontiert und dem Exporteur den diskontierten Betrag zur Verfügung stellt. Auf Veranlassung des Importeurs eröffnet die Akkreditivbank (Bank des Importeurs) bei einer Remboursbank zu Gunsten des Exporteurs ein unwiderrufliches Remboursakkreditiv. Diese teilt die Akkreditiveröffnung der Bank des Exporteurs als avisierender Bank mit, die den Exporteur über die Akkreditiveröffnung informiert. Im nächsten Schritt versendet der Exporteur die Waren und erhält somit die akkreditivgerechten Dokumente. Diese reicht er mit der Tratte bei seiner Bank ein. Als nächstes werden die Tratte und die Dokumente an die Remboursbank weitergeleitet, die die Tratte akzeptiert und entweder den Wechsel sofort diskontiert und den Wechselbetrag oder im anderen Fall den Wechsel über die avisierende Bank dem Exporteur zur Verfügung stellt. Die Remboursbank leitet nun die Dokumente an die Akkreditivbank weiter, unter deren Obligo sie die Tratte akzeptiert hat. Die Akkreditivbank gibt die Dokumente an den Importeur weiter, der bei Fälligkeit des Wechsels den Gegenwert über die Akkreditivbank der Remboursbank zur Verfügung zu stellen hat. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Variationen des Rembourskredits entwickelt: direkter Rembourskredit, bei dem der Kreditnehmer in direktem Kontakt zur Akzeptbank steht, und indirekter Rembourskredit, der auch als vermittelter Rembourskredit bez. wird; im letzteren Fall akzeptiert eine dritte Bank auf Veranlassung und unter Obligoüber-nahme der Hausbank des Importeurs die vom Exporteur ausgestellte Tratte. Die Remboursbank wird meist in einem Niedrigzinsland gewählt, sodass der Exporteur dort den akzeptierten Wechsel zu günstigen Zinskonditionen diskontieren kann. Zur vereinfachten Abwicklung wird heute oft auf die Akzepteinholung bei der Remboursbank verzichtet. Der Exporteur zieht eine Tratte auf seine Hausbank und reicht diese mit den notwendigen Dokumenten ein. Die Hausbank akzeptiert die Tratte des Exporteurs, diskontiert das Bankakzept und stellt dem Exporteur den diskontierten Wechselbetrag zur Verfügung. Anschliessend sendet sie der Akkreditivbank die Dokumente und belastet die Akzeptierung auf deren Akzeptkonto. Bei Fälligkeit des Wechsels berweist der Importeur den Betrag an die Akkreditivbank.
Akzeptkredit, der im Rahmen eines Aussenhandelsgeschäftes gewährt wird. Bei diesem Kredit akzeptiert die Remboursbank (die Bank des Importeurs, jene des Exporteurs oder eine besondere Bank an internationalen Handelsplätzen) gegen Einreichung der Dokumente (z.B. Verschiffungsdokument, Versicherungsschein, Rechnung) einen vom Exporteur auf sie gezogenen Wechsel, den sie am Verfalltag einlöst. Durch das Akzept der Remboursbank erlangt der Aussteller (Exporteur) einen Wechsel, der aufgrund des Bankakzepts bei der Hausbank des Ausstellers oder direkt bei der Remboursbank diskontiert werden kann, so dass er über die entsprechenden finanziellen Mittel — nach Abzug von Diskont und Spesen — verfügen kann. Insofern stellt der Rembourskredit in dieser Form eine Koppelung von Akzeptkredit (beim Importeur) und —Diskontkredit (beim Exporteur) dar. In der Praxis gibt es eine Vielzahl von Abarten des dargestellten Falles. Häufig wird. der Rembourskredit in Verbindung mit einem Akkreditiv gewährt. Durch die Einräumung einer Rembourslinie diskontiert die Bank des Exporteurs die Tratte im Rahmen der der Remboursbank eingeräumten Linie, ohne dass vorher ein Akzept eingeholt werden muss. Unabhängig von der Art der Abwicklung muss der Importeur der Remboursbank den Wechselbetrag spätestens bei Fälligkeit des Akzepts zur Verfügung stellen. Der Vorteil des Rembourskredits liegt für den Exporteur in der Absicherung von Zahlungszielen, für den Importeur im Vermeiden der Bindung finanzieller Mittel durch Vorauszahlung. Literatur: Vormbaum, H., Finanzierung der Betriebe, 8. Aufl., Wiesbaden 1990, S. 321 ff. Wöhe, G./Bilstein, J., Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991, S. 233 ff.
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